Bild: TORWAISTUDIO/ shutterstock.com
Obwohl wir alle Verbraucher sind, wissen nur wenige über ihre Rechte als Verbraucher Bescheid. Was meinen Sie, kennen Sie Ihre Rechte? Hier ein Überblick der häufigsten Irrtümer des Verbraucherrechts!
Das ist falsch! Verträge sind grundsätzlich formfrei. Das bedeutet, sie können genauso gut mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Eine besondere Form wird lediglich dann verlangt, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorschreibt oder die Vertragsparteien vorab eine besondere Form vereinbaren.
Das stimmt auch nicht. Die Präsentation in Prospekten, Schaufenstern oder im Internet stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Verkäufers dar.
Irrtum! Es gibt kein gesetzliches Recht auf Umtausch einwandfreier Ware. Häufig bietet der Verkäufer aber aus Kulanz ein solches Recht an. Natürlich greift diese Regelung nicht, wenn die Ware mangelhaft ist.
Falsch! Es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das gegenüber dem Verkäufer besteht, wenn die Ware mangelhaft ist.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die meist vom Hersteller angeboten wird.
Leider auch ein Irrtum. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte oder Girokarte mit PIN kann die Zahlung nicht einfach zurückgeholt werden. Dafür müssen zwingend Gründe angegeben werden.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Thematisch könnte Sie ebenfalls das folgende aktuelle Video interessieren. Rechtsanwalt Markus Mingers klärt den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.
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