Ab dem 3. Juli gilt das Verbot, Einwegkunststoffartikel in den Verkehr zu bringen. Welche Produkte damit wegfallen und wozu das überhaupt gut sein soll, erfahren Sie im Folgenden!
Ab dem 3. Juli 2021 sind zahlreiche Einweg-Plastikprodukte verboten – andere unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung sollen Bestimmungen der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie umgesetzt werden. Dabei wird Artikel 5 der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Der Abverkauf dieser Plastikartikel stellt ab diesem Zeitpunkt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Verbot dient dem Schutz der Umwelt. Verpackungsmüll wird in Parks, Stränden etc. verstreut und muss extra wieder aufgesammelt werden. Jedes Jahr landen mehrere Millionen Tonnen Plastikmüll in den Meeren und verbleiben anschließend in der Umwelt. Das hat schwerwiegende Folgen für Vögel, Fische und andere Meereslebewesen. Langfristig zerstört der Müll Lebensräume, beeinträchtigt den Erholungswert der Natur und schadet der menschlichen Gesundheit.
Die Produktion von Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalmen, Rührstäbchen, Wattestäbchen, Luftballonstäben aus Kunstoff, To-Go-Getränkebechern, Fast-Food-Verpackungen sowie Wegwerf-Essensbehältern aus Styropor ist nicht mehr erlaubt. Außerdem sind Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen oder aus Pappe mit Kunststoff überzogen verboten.
Bestimmte Plastik-Wegwerfprodukte müssen ab dem 3. Juli ein spezielles Kennzeichen erhalten. Dieses warnt vor Umweltschäden durch Plastik und informiert Verbraucher*innen über die richtige Entsorgung. Von dieser Regelung betroffen sind zum Beispiel Feuchttücher und andere Hygieneartikel, Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern und Wegwerfgetränkebecher.
Es ist umweltfreundlicher, Produkte mehrfach zu nutzen, anstatt sie sofort wegzuwerfen. Allein in Deutschland werden hunderttausende Tonnen Kunstoff lediglich für Einwegflaschen verbraucht. Seit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes werden etwa 50 % der Kunststoffverpackungen recycelt. Mehr Mehrwegpackungen bedeutet weniger Verpackungsmüll.
Wenn Sie selbst etwas für die Umwelt tun wollen: achten Sie beim Einkaufen in Supermärkten auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Dies weist auf umweltfreundliche Produkte hin. In vielen Städten kann man den Coffee-To-Go im Pfandbecher oder im mitgebrachten Becher kaufen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns einfach eine E-mail an Office@mingers.law.
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