Bild: Photographee.eu / shutterstock.com
Im November kommt es wieder zu einigen Änderungen. Diesmal betreffen diese aufgrund einer neuen eID-Karte jeden EU-Bürger. Darüber hinaus soll die Bewertung von Pflegeheimen deutlich genauer werden. Weitere Informationen, auch zu weiteren Änderungen, erhalten Sie nun bei uns!
Bislang wurden Pflegeheime mittels des „Pflege-TÜVs“ geprüft. Da hierbei allerdings bereits die Erfüllung von Mindeststandards für die Note 1 ausreicht, wurde eine Reform angestoßen. Der erste Teil dieser Umstellung griff bereits im Oktober, wodurch Pflegeheime halbjährlich über die Versorgung der Bewohner berichten müssen. Der zweite Teil, die Prüfung dieser Daten von Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), starten nun im November.
Diese Prüfungen sollen bis Ende 2020 abgeschlossen sein, woraufhin dies jährlich erfolgt. Nur bei guten Ergebnissen verlängert sich der Abstand der Besuche auf zwei Jahre.
Im Vergleich zur derzeitigen Bewertungsgrundlage gibt es nun nicht nur eine Gesamtnote für ein Heim, sondern fünf Kategorien, in denen Erfolge, wie zum Beispiel „weit über Durchschnitt“, erreicht werden können.
Zahlreiche Verwaltungsangelegenheiten lassen sich mittlerweile auch online erledigen. Um diese Dienste in Anspruch nehmen zu können, wird ab November die eID-Karte eingeführt, die dem Identitätsnachweis dient.
Personen mit einem Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel können diese Dienste bereits jetzt nutzen. Da EU-Bürger oder Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes dadurch diese Möglichkeit nicht haben, kam es nun zur Einführung der eID-Karte.
Ab dem 10. November 2019 dürfen bestimmte Ortschaften nur noch zwei anstatt drei Geld- und Warenspielgeräte aufstellen. Davon betroffen sind beispielsweise Speise- und Schankwirtschaften, Spielhallen oder Beherbergungsbetriebe, sobald dort alkoholische Getränke zum Verzehr im Hause angeboten werden.
Durch das neue zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz soll sowohl die Registrierung und weitere Verwaltung von Daten in Bezug auf Asylsuchende und unerlaubt Eingereister, als auch den Zugriff auf die Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) vereinfachen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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