Bild: Lisa S. / shutterstock.com
Wer heutzutage noch einen Bausparvertrag mit drei Prozent Zinsen hat, kann sich glücklich schätzen. Einige Kreditinstitute wollen gut verzinste Verträge loswerden. Betroffene Kunden wehren sich zu Recht. Zwei weitere Richtersprüche sind nun bekannt.
Bei dem Streit um einen hoch verzinsten Bausparvertrag ist die rechtliche Gemengelage weiterhin gemischt. Nun wurden zwei neue Rechtsprechungen bekannt. Während das OLG Koblenz den Bausparkassen recht gab, war das OLG Bamberg wiederum auf der Seite der Bausparer. Die Richter in Bayern entschieden, dass die Kündigung von drei Altverträgen aus den Jahren 1985, 1987 und 1996 nicht wirksam war. Nach dem OLG Stuttgart ist Bamberg das zweite höhere Gericht, welches sich auf die Seite der Bausparer stellt. Die Badenia aus Badenia hat nun Revision angekündigt.
Seit 2015 haben verschiedene Finanzinstitute mittlerweile ungefähr 250.000 Bausparverträge aufgrund hoher Zinsaufwendungen gekündigt. Mittlerweile sind am Bundesgerichtshof mehrere Verfahren anhängig. Im kommenden Jahr dürfte der BGH ein Machtwort sprechen.
Bei dem Verfahren vom OLG Bamberg ging es um drei Bauverträge von Kunden, die bis zu 3 Prozent verzinst waren. Die Bausparsumme lag insgesamt bei ca. 30.000 Euro. Die Kunden hatten ihren Bausparvertrag nie für ein Darlehen in Anspruch genommen, sondern nur für Guthaben genutzt. Bei einem Bausparvertrag ist es nämlich so, dass man nach einer geraumen Zeit üblicherweise von der Guthaben- in die Darlehensphase wechselt und einen Kredit in Anspruch nimmt. Hierbei ist dann auch von einem zuteilungsreifen Vertrag die Rede. Die betroffene Bausparkasse bezog sich bei der Kündigung auf ein Sonderkündigungsrecht, welches aus Sicht der Richter aus Bamberg jedoch nicht existiert.
Das OLG Koblenz war bei einem ähnlichen Fall allerdings der Meinung, dass Bausparkassen zur Zinsersparnis einen Vertrag wirksam kündigen können. Es handelte sich ähnlich wie in Bamberg um einen 2,5 Prozent verzinsten Bausparvertrag. Es dürfte weiterhin spannend sein, wie sich weitere Gerichte entscheiden.
Falls Sie einen gut verzinsten Bausparvertrag besitzen, den Ihr Kreditinstitut gekündigt hat, kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 oder nutzen Sie unser unten stehendes Kontaktformular.
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