Ein Vermieter hat seinen Mietern angesichts der Energiekrise kurzerhand Gas und Warmwasser abgedreht. Wie das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt in diesem Fall entschieden hat, erfahren Sie im Folgenden!
Ein Wohnungseigentümer aus Frankfurt hat in Hinblick auf die aktuell schwierige Energielage seinen Mietern am 30. Juni das Gas und dementsprechend auch das Warmwasser abgedreht. Als Begründung für seine Handlung nannte er die Versorgungsengpässe und Preissteigerungen für Gas wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Zudem wolle er seine Mieter lediglich vor steigenden Kosten schützen. Der Vermieter hielt es offenbar für zumutbar, das Wasser in der Küche zu erwärmen und mit Elektroheizlüftern zu heizen. Die Warmwasserversorgung sei im Mietvertrag nicht festgelegt.
Daraufhin wandte sich eine ältere, pflegebedürftige Mieterin an die Stadt Frankfurt. Die Stadt forderte den Vermieter auf, innerhalb einer Wiche die Gasversorgung wiederherzustellen.
Der Vermieter ging gegen diese Verfügung vor und klagte vor dem VG Frankfurt – ohne Erfolg. Laut dem Gericht gehöre die Versorgung mit Warmwasser zu den Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen in Deutschland. Der Vermieter würde diesen Wohnstandard willkürlich herabsenken.
Außerdem habe die Warmwasserversorgung für die Körperhygiene eine erhebliche Bedeutung.
Der Wohnungseigentümer kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einreichen. Zum Schutz der Mieter wurde bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter erlassen.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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