Bild: josefkubes/ shutterstock.com
Das LG Freiburg spricht sich für die Geschädigten des Abgasskandals aus und verurteilt den VW-Konzern zu Schadensersatz sowie Händler betroffener Fahrzeuge zur Rücknahme des VWs. Die wichtigsten Informationen zum Gerichtsurteil finden Sie im Folgenden!
Im vorliegenden Fall klagten zwei VW-Passat-Käufer vor dem Landgericht (LG) Freiburg gegen einen Autohändler aus dem Freiburger Umland und die Volkswagen AG. Das Urteil fällt Ende August 2017 zugunsten der Geschädigten aus.
Die Richter geben den Klägern Recht und verurteilen den VW-Konzern zu Schadensersatz. Begründet wurde das Urteil damit, dass es sich beim Verkauf der manipulierten Fahrzeugen um eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung handelt. Das Gericht wirft VW Schädigungsvorsatz vor. Mehrere tausend Dieselautos wurden mit der Software überarbeitet und auf den Markt gebracht. Es handele sich hierbei um eine bewusste Täuschung des Verbrauchers durch Verschleiern tatsächlicher Umstände aus Profitinteressen und somit um planmäßig betrügerisches Verhalten.
Laut Urteil des LG Freiburg dürfen die beiden Kläger die betroffenen Kombi den Freiburger Autohändler zurückgeben. Zudem muss der Händler 2/3 der Gerichtskosten sowie außergerichtliche Anwaltskosten übernehmen. Das Gericht erläuerte, dass der Händler, welcher auf die mit der zweifelhaften Software besetzten Fahrzeuge zurückgreifen muss, keine Nachbesserung anbieten könne. Anhand des Urteils zeigt sich, dass mehrere Gerichte vom Softwareuptdate nicht überzeugt sind und für die geschädigten Kläger entscheiden. Die beiden Geschädigten des Abgasskandals dürfen den passat zurückgeben und im Gegenzug den kaufpreis zurückverlangen. Allerdings ist vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung bereits gefahrener Kilometer abzuziehen. Das Landgericht legte eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km fest.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Abgasskandal finden Sie im folgenden Video.
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