Das Verwaltungsgericht (VG) Wien hat die Datenbasis für die Infektionsgeschehen für unzureichend erklärt. Was genau entschieden wurde und welche Bedeutung das Urteil für die deutschen Gerichte hat, erfahren Sie im Folgenden!
Das Verwaltungsgericht Wien sollte im vorliegenden Fall ursprünglich nur darüber entscheiden, ob eine Corona-Demonstration untersagt werden darf. Dabei beriefen sich die Richter auf eine Studie der WHO (Weltgesundheitsorganisation).
Diese stellt fest, dass das alleinige Abstellen auf den PCR-Test zur Feststellung einer Infektionslage unzureichend sei. Der PCR-Test sei zur Bestimmung der Infektionsgeschehen nicht aussagekräftig.
Der PCR-Test ist hierzulande mitunter Grundlage für den Inzidenzwert, der derzeit noch der maßgebliche Faktor für die Ergreifung von Corona-Maßnahmen ist. Laut der WHO-Studie liefere der PCR-Test keine ausreichend evidenzbasierten Ergebnisse, um derart folgenschwere Bestimmungen zu treffen. Damit seien auch sämtliche sich daraus ableitenden Maßnahmen rechtswidrig.
Mittlerweile kommen jedoch auch weitere Faktoren hinzu. Die Belastung der Krankenhäuser, die Ausbreitungsgeschwindigkeit und die Betroffenheit von Risikogruppen werden ebenfalls berücksichtigt.
Damit lässt sich festhalten: dieses Urteil könnte auch erhebliche Auswirkungen für Deutschland haben. Ob und wie die deutschen Gerichte auf das Urteil reagieren werden, bleibt abzuwarten.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website.
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