Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verstößt das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) gegen Grundrechte. Wie die Richter ihre Entscheidung begründen und wie der Bayerische Verfassungsschutz jetzt darauf reagieren muss, erfahren Sie hier!
Geklagt haben drei Mitglieder der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA), welche vom Verfassungsschutz als „linksextremistisch beeinflusste Organisation“ eingestuft wurde. Die Kläger befürchteten, selbst überwacht zu werden.
Das BVerfG hat entschieden, dass das BayVSG in weiten Teilen verfassungswidrig ist. Die von der CSU in 2016 in Kraft getretenen Regelungen würden gegen Grundrechte verstoßen, da der Geheimdienst durch das geänderte Gesetz deutlich ausgeweitete Befugnisse erhält.
Das BVerfG hat wesentliche Passagen des BayVSG beanstandet. Viele Maßnahmen, insbesondere die Bedingungen für den Einsatz eines Mittels, seien nicht bestimmt genug. Betroffen seien unter anderem die Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, Ortung von Mobiltelefonen, Einsatz von V-Leuten und längerfristige Observationen.
Es handelt sich dabei um weitreichende Eingriffsbefugnisse der Behörden, die häufig in unverhältnismäßiger Weise in die Grundrechte der Bürger eingreifen. Laut den Richtern seien dem Gesetzgeber aber durch die Verfassung grundrechtliche Schranken gesetzt, die er zu beachten und einzuhalten habe.
Die durch die Richter beanstandeten Regelungen dürfen nun bis höchstens Juli 2023 in eingeschränkter Form bestehen bleiben. Künftig muss der bayerische Verfassungsschutz genauer begründen, warum und wie vorzugehen ist. Darüber hinaus werden ihre Handlungen von einer unabhängigen Stelle überprüft.
Das Gesetz war bereits bei seiner Einführung umstritten. Damals ist es allein mit den Stimmen der CSU im Münchner Landtag verabschiedet worden. Als Argument dafür wurde der Kampf gegen den Terrorismus aufgeführt. Die CSU wies auf die Notwendigkeit von besserem Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden hin, um Anschläge zu verhindern, wie etwa den auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016.
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