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13.09.2019
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16.09.2019

Urteil: 1350 Euro Strafe wegen geteiltem ARD-Artikel auf Facebook!

14.09.2019

Bild: Denys Prykhodov / shutterstock.com
 
Nach dem Repost eines Artikels des Senders „Deutsche Welle“ auf Facebook, wurde nun ein Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro verurteilt. Die Hintergründe nun bei uns!
 
 

Anschuldigung: Verbreitung von IS-Symbolen

 
Der junge Mann teilte im März 2018 einen Artikel des ARD-Senders Deutsche Welle auf russisch. Inhaltlich behandelte dieser Artikel die Beschaffungswege von Waffen des IS, als Titelbild waren IS-Kämpfer zu sehen, die teilweise Mützen mit dem IS-Symbol trugen. Daraufhin wurde dem 24-jährigen Mann die Verbreitung dieser Symbole vorgeworfen. Im Rahmen der Ermittlungen kam es sogar zu einer viermonatigen Überwachung und einer Hausdurchsuchung ohne Erfolg.
 
Des Weiteren sahen die Richter das Teilen zweier Videos problematisch, die zeigen, wie israelische Soldaten mittels Hunde gegen ein palästinensisches Kind vorgehen. Dies könnte laut Gericht als Verbreitung menschenverachtender Videos gewertet werden.
 
 

Verteidigung findet Anklage absurd

 
Schon im November 2018 wurde in diesem Fall ein Urteil gefällt, allerdings ohne öffentliche Anhörung. Die Verteidigung verlangt jedoch eine Aufhebung des Urteils, da dieses nicht gerechtfertigt sei. Begründet wurde dies damit, dass das Gericht das Bild aus dem Kontext reißen würde, da diese bei einem Repost immer übernommen werden.
 
Die Verteidigung führte weiter aus, dass nicht nur der journalistische Artikel des DW-Senders der Meinungsfrage unterliegen würde, sondern auch der geteilte Artikel des Angeklagten. Daraufhin wurde das Verfahren neu aufgerollt, diesmal mit öffentlicher Anhörung.
 
Doch auch hier hatte die Verteidigung keinen Erfolg. Auf das Argument, dass über 80 Personen diesem Artikel geteilt haben, allerdings nur der Angeklagte rechtlich verfolgt wird, reagierte das Gericht mit Ablehnung und einer Erhöhung der Geldstrafe um weitere 225 Euro.
 
 
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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