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Da die Krankenversicherung im Ausland nur teilweise ihre Leistungen anbietet, ist es ratsam eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Was Sie dabei beachten müssen, fassen wir für Sie zusammen.
Selbst in den Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, wird die europäische Krankenversicherungskarte nicht immer akzeptiert. Ist dies nicht der Fall, dann wird der Patient zu höheren Kosten behandelt, quasi als Privatpatient. Meistens sind diese Kosten dann sogar umgehend und vor Ort zu bezahlen, das kann in einem Urlaub sehr teuer werden. Auch der Transport zurück ins Heimatland ist in der gesetzlichen Versicherung nicht eingeschlossen. Da private Auslandskrankenversicherungen oft nur wenige Euro kosten, sollte man sich daher zwei mal überlegen, ob man diese nicht lieber prophylaktisch abschließt und damit eventuell anfallende Kosten im Urlaub vermeidet.
Es gibt schon Verträge ab fünf Euro im Monat, die dann für Urlaube gelten, die nicht länger als sechs bis acht Wochen dauern werden. Für längere Auslandsaufenthalte gibt es spezielle Versicherungen. Senioren, die gerne in südlichen Ländern überwintern oder Schüler, die nach dem Abitur ins Ausland möchten, sollten sich diesbezüglich also noch mal genauer informieren.
Für Familien gibt es häufig besondere Angebote. Aber auch diese sollte man hinsichtlich des Preis-Leistungs-Verhältnisses genau überprüfen, da die beinhalteten Leistungen sehr stark variieren können.
Das Kleingedruckte kann für manchen Versicherten unangenehme Folgen haben. Beispielsweise wird die Behandlung von chronischen Krankheit häufig vom Leistungsspektrum ausgeschlossen. Daher sollten sich chronisch kranke Menschen auch genauer informieren und beraten lassen.
Unter Umständen sollten Sie bei chronischen Erkrankungen den Kontakt zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung suchen. In Sonderfällen kann die Behandlung der Erkrankung dann in das Leistungsspektrum der GKV aufgenommen werden.
Zur Absicherung sollten Sie sich zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung vom Arzt ausstellen lassen.
Ausserdem ist in manchen Verträgen verankert, dass bei Unfällen im Vereinssport oder während Wettkämpfen nicht gezahlt wird, auch dies sollten Sie als Sportler auf jeden Fall überprüfen.
Eine weitere Klausel ist die Vorleistungsklausel. Diese besagt, dass nur Leistungen übernommen werden, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt. Man müsste also unnötigerweise zwei mal abrechnen.
Bei Krankheiten oder Unfällen kann es dazu kommen, dass die Urlauber nicht wie geplant abreisen können. Fällt die Abreise oder der Rücktransport dann auf den Zeitraum nach der Frist, kann es unter Umständen zu Problem mit der Erstattung der Kosten kommen. Daher sollten Sie den Vertrag auf eine sogenannte Nachleistungsfrist überprüfen.
Der Rücktransport ist eine der wichtigsten Leistungen im Paket der Auslandskrankenversicherung. Versicherte sollten darauf achten, dass Transportkosten schon dann übernommen werden, wenn sie medizinisch sinnvoll sind und nicht erst dann, wenn sie medizinisch notwendig sind. Hier variieren Verträge. Auch Privatversicherte sollten hierbei auf eine Auslandskrankenversicherung zurückgreifen, denn selbst dann, wenn diese enthalten ist, so schonen Sie wenigstens Ihre Selbstbeteiligung.
Ein „medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter“ Rücktransport wird nur in wenigen Fällen vollzogen. Dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn die medizinischen Mittel im Gastland nicht ausreichend sind. Da dies eher selten der Fall ist, sollten Sie einen Vertrag abschließen, der einen medizinisch sinnvollen Rücktransport gewährleistet.
Besonders kostenintensive Behandlungen sollten im Vorhinein mit der Versicherung abgestimmt werden. Am besten lassen Sie sich die Übernahme der Kosten per Fax von Ihrer Versicherung bestätigen.
Versicherungen, die eine Selbstbeteiligung verlangen, sollte man als Versicherter eher meiden.
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