Bild:tache/shutterstock.com
Die Antwort ist ganz klar: Nein! Man muss als Angestellter nicht erreichbar sein. Urlaub ist laut Gesetzgeber als Erholungsurlaub definiert und soll auch so genutzt werden. Wenn man ständig erreichbar wäre oder permanent per SmartPhone oder Laptop E-Mails lesen und schreiben würde, könnte man sich nicht ausreichend entspannen. Eine Ausnahme bilden hier Führungskräfte. Für diese ist eine Erreichbarkeit im Urlaub meist unumgänglich.
Auch hier ist die Antwort klar: Nein! Heiligabend und Silvester sind ganz normale Werktage. Somit entscheidet der Chef über Urlaubsanträge. Es gilt aber, dass der Chef im Rahmen seiner Organisationspflicht auch auf Mitarbeiter mit Familien und Kindern Rücksicht nehmen muss. Diese Angestellten haben dann Vorrang beim Urlaub über Weihnachten und Silvester.
Ja, den gibt es. Gesetzlich hat ein Verwandter Anspruch auf zwei Tage Sonderurlaub bei einem Todesfall in der unmittelbaren Familie. Braucht man oder möchte man darüberhinaus Sonderurlaub bekommen, sollte man das mit dem Chef abklären.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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