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03.08.2021
Verfassungsgericht – Rundfunkbeitrag wird erhöht!
06.08.2021

Update Flutkatastrophe – Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf!

05.08.2021
5.8.21

Infolge der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli sind in Rheinland-Pfalz und NRW insgesamt über 180 Menschen ums Leben gekommen. Die Zahl der Opfer steigt weiter. 73 Menschen werden noch vermisst und zahlreiche Menschen haben Verletzungen davon getragen. Die Bevölkerung gibt an, nicht rechtzeitig vor der Flut gewarnt worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt die Ermittlungen aufgenommen!

Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen?

Letzte Woche haben wir Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Unbekannt aus dem Grund, dass bislang ungeklärt ist, wer seiner Aufgabe als Katastrophenschutz nicht nachgekommen ist. Dies gilt festzustellen. Als Verantwortliche kommen mehrere in Frage: Beamten und Mitarbeiter der Bundes- und Landesbehörden, Landkreise und Kommunen, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), sowie öffentlich-rechtlicher Anstalten, wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) und Rundfunkanstalten.

Sie sind aufgrund ihrer gesetzlichen Garantenstellung dazu verpflichtet, die Bevölkerung im Falle einer drohenden Naturkatastrophe frühzeitig zu warnen und ggf. zu evakuieren. Wenn den zuständigen Behörden das Bevorstehen der Naturkatastrophe bekannt gewesen und die Warnung der Bevölkerung dennoch ausgeblieben sein sollte, liegt eine Verletzung der Garantenpflicht vor. Die Verantwortlichen hätten sich dann wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen strafbar gemacht.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt!

Unsere Bemühungen scheinen erste Früchte zu tragen. Die Staatsanwaltschaften in Koblenz, Bonn und Köln haben die Ermittlungen aufgenommen. Die Flutkatastrophe wird jetzt juristisch aufgearbeitet. In sechs Wochen werden wir Akteneinsicht anfordern und mit dem Wissen prüfen, gegen wen wir zivilrechtlich vorgehen werden, damit der finanzielle Schaden der Flutopfer so gering wie möglich bleibt.

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob und inwiefern die Bevölkerung gewarnt und evakuiert wurde. Dabei werden umfangreiche Presseberichterstattungen, Feststellungen aus Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht vom 14./15. Juli einbezogen.

Neue Indizien – Hat die Kreisverwaltung im Ahrtal versagt?

Am Wochenende wurden neue Fragen im Zusammenhang mit dem Krisenmanagement in der Nacht des Unwetters aufgeworfen. Laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) soll trotz präziser Warnungen der Katastrophenfall erst spät ausgerufen worden sein.
Die Kreisverwaltung im Ahrtal habe im Laufe des Abend neben online veröffentlichte Informationen sogar mehrere automatisierte E-Mails des zuständigen Landesamts für Umwelt erhalten. Darin sei ihnen mitgeteilt worden, dass der Pegelstand auf fast sieben Meter angestiegen sei.

Die Kreisverwaltung hat den Bericht der FAZ bislang nicht kommentiert. Sie verwies auf einen späteren Zeitpunkt. Nach Angaben des Landrats Jürgen Pföhler (CDU) habe die Wiederherstellung der Versorgung der Menschen im Flutgebiet derzeit oberste Priorität.

 

Sie haben weitere Fragen?

Nähere Informationen zu der von uns erstellten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Flutfolgen finden Sie in diesem Blog-Artikel sowie unter folgendem Video-Link.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns einfach eine E-mail an Office@mingers.law.
Weitere Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und auch auf unserem YouTube-Channel. Wir freuen uns, wenn Sie vorbeischauen!

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