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Abgesehen von den hohen Summen, die man monatlich in eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzahlen muss, ist es ärgerlich, wenn eine Vertragsklausel den Versicherten unangemessen benachteiligt. Laut Bundesgerichtshof wird die Versicherungslücke im Vertrag, welche zur Zahlungsweigerung führt, nicht deutlich. Näheres zum Urteil des BGH, finden Sie hier!
Im vorliegenden Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen einen Versicherer. Dieser hatte einem Kunden zwei unterschiedliche Verträge zur Auswahl angeboten, wobei es sich bei einem um die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung mit vollem Schutz für knapp 1600€ jährlich handelte. Der zweite Vertrag betrug lediglich 1130€ und beinhaltete eine umstrittene Klausel.
Diese Klausel in Versicherungsverträgen verschafft den Kunden einen unzulässigen Nachteil, der schwere Folgen haben kann. Vertragsformulierungen, bei denen die Berufsunfähigkeit an die Bedingung geknüpft wird, dass die zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 90% als Schreibtischtätigkeit ausgeübt sein muss, sei laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtswidrig.
Das Gericht kippt die Klausel, weil sie im Gegensatz zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich Tätigkeiten versichere, bei denen man zum Großteil sitze. Nach Auffassung der Richter war die Abweichung für einen durchschnittlichen Kunden nicht erkennbar. Die Klausel sei intransparent und führe zu einer erheblichen Benachteiligung des Versicherten.
Wie auch bei anderen Risikoversicherungen wird bei Berufsunfähigkeitsversicherungen das eingezahlte Geld nicht angespart. Sie verlieren das Geld, wenn es nicht zur Berufsunfähigkeit kommt. Eine gute Police kostet schnell 100€ im Monat – die Höhe hängt allerdings vor allem von der gewünschten monatlichen Rentenhöhe ab.
Für Sie als Kunde ist es für den Abschluss einer Versicherung von großer Wichtigkeit, dass alle gesundheitlichen Angaben korrekt sind. Denn werden Krankheiten vorenthalten, fällt der Versicherungsschutz weg.
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