Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind oftmals rechtswidrig! Zu Unrecht erhöhte Beiträge können von dem Versicherungsnehmer zurückgefordert werden. Es ergehen immer mehr verbraucherfreundliche Gerichtsurteile. Um die Verjährung der Ansprüche zu vermeiden, sollten Versicherungsnehmer ihre Rückzahlungsansprüche möglichst umgehend geltend machen.
Zuletzt hatte das Landgericht Koblenz entschieden, dass Beitragserhöhungen der „Generali“ Krankenversicherung aus dem Jahr 2018 für verschiedene Tarife unzulässig gewesen sind. Der Mandant konnte die zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge daher von seiner Versicherung zurückfordern. Hierbei kommen teils hohe Rückzahlungssummen zustande.
Sind auch Sie von Beitragserhöhungen betroffen? Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und hilft Ihnen Ihr Geld zurückzufordern!
Der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass der Versicherer darlegen muss, auf welcher Rechnungsgrundlage – sich die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeit – auf Dauer so verändert hat, dass eine Anpassung der Beiträge notwendig ist.
Auch nach Einschätzung der Kanzlei Mingers. sind „ohne eine solche ordnungsgemäße Begründung ergangene Beitragserhöhungen im Sinne der BGH-Rechtsprechung unzulässig.“
Die Beitragsschreiben der „Generali“ hatten den vom BGH festgesetzten Anforderungen nicht genügt. Das OLG Koblenz verurteilte diese daher zur umfassenden Rückzahlung der Beiträge.
Der BGH hat zudem festgestellt, dass die Rückforderungsansprüche in der Regel nach drei Jahren verjähren. Das bedeutet, dass Rückforderungsansprüche für eine unzulässige Beitragserhöhung aus dem Jahr 2019 bis Ende 2022 geltend gemacht werden müssen, damit keine Verjährung eintritt. Allerdings ist in vielen Fällen eine Ausnahme von der dreijährigen Verjährungsfrist möglich.
So kann die Verjährung der Ansprüche z.B. dadurch gehemmt sein, dass die Rechtlage noch unsicher gewesen ist und der BGH für Klarheit sorgen musste. Der BGH hatte erst im Dezember 2020 erstmals zu Rückforderungsansprüchen bei unzulässigen Beitragserhöhungen in der PKV entschieden. Zudem wirken sich Beitragserhöhungen auch in der Zukunft aus, so dass unzulässige Erhöhungen immer angegriffen werden sollten!
Um die Verjährung der Ansprüche zu vermeiden, sollten Versicherungsnehmer ihre Rückzahlungsansprüche möglichst zeitnah geltend machen!
Kontaktieren Sie hierzu die Kanzlei Mingers. Wir sind spezialisiert auf Fragen des Verbraucherrechts und kämpfen an Ihrer Seite!
Für weitere Fragen wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-Mail an mingersregelt@mingers.law.
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