Nach den starken Unwettern in weiten Teilen Deutschlands laufen überall noch immer die Aufräum-Arbeiten – immer deutlicher ist das Ausmaß des Starkregens zu sehen. Unterspülte Häuser, vollgelaufene Keller, aufgerissene Straßen. Was tun, wenn man selbst betroffen ist? Hier finden Sie die wichtigsten Tipps im Umgang mit der richtigen Versicherung.
Nicht immer haftet dieselbe Versicherung, obwohl es im ersten Moment vielleicht so scheint. Gerade bei Überschwemmungen wird klar differenziert zwischen einem Wasserschaden durch beispielsweise einen Rohrbruch auf der einen Seite oder Schäden, die durch Unwetter, wie Starkregen oder auch Hochwasser entstanden sind auf der anderen Seite. Im ersten Fall haftet die Wohngebäudeversicherung – für den zweiten Fall sieht es komplizierter aus.
So müssen Versicherte für Schäden durch Unwetter die zusätzliche Elementarschadenpolice in ihren Versicherungsklauseln verankert haben – auch als erweiterte Naturgefahrenversicherung bekannt. Als Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung ist sie nicht immer automatisch Teil des Vertrages. Falls Versicherte diese Zusatzpolice jedoch in ihrer Versicherung inbegriffen haben, übernimmt diese das Abpumpen sowie die Trockenlegung. In besonders schweren Fällen zahlt sie auch für den Abriss und Wiederaufbau des geschädigten Gebäudes.
Allerdings sind mehr als die Hälfte der Deutschen nicht gegen Schäden durch Unwetter, Starkregen oder Hochwasser versichert. Überprüfen Sie gegebenenfalls Ihre Versicherungspolice.
Die eigene Sicherheit geht in jedem Fall vor. Daher gilt in jedem Fall: Betroffene sollten sich niemals selbst in Gefahr bringen, zum Beispiel durch den Versuch, die wichtigsten Gegenstände aus dem volllaufenden Keller zu retten. Denn das Wasser strömt eventuell mit solch einer Gewalt, dass man davon mitgerissen wird. Außerdem muss sofort Strom und Wasser abgestellt werden, elektrische Geräte sollten Sie nicht mehr nutzen.
Der erste Impuls, nachdem die wichtigsten Sachen hoffentlich noch gerettet werden konnten, mag für viele Betroffene das Aufräumen sein – und zum Beispiel durchnässte Gegenstände zu entsorgen. Warten Sie damit jedoch vorerst und bewahren Sie die Gegenstände auf, insbesondere Gegenstände mit höherem Sachwert. Denn wenn die Versicherung für den Schaden aufkommen soll, schicken diese meist einen Gutachter vorbei. Dafür müssen Sie später noch genau nachweisen können, welche Schäden entstanden sind. Als beste Beweise dienen die beschädigten Gegenstände selbst.
Außerdem empfiehlt sich in jedem Fall, so bald wie möglich das Ausmaß des Schadens mittels Foto- oder Videoaufnahmen festzuhalten. Auch diese Dokumentation kann später der zuständigen Versicherung vorgezeigt werden. So können Sie auch einige Zeit nach dem Entstehen des Schadens die Situation detailliert schildern und die Umstände des Schadensfalls beweisen.
Auf Seiten der Versicherten liegt außerdem die sogenannte Schadensminderungspflicht. Diese besagt, dass der Versicherte dafür sorgen muss, dass der Schaden möglichst gering bleibt. Folgeschäden, die die versicherte Person hätte verhindern können, übernimmt die Versicherung im Zweifel sonst nicht. Eine Situation, für die das zum Beispiel relevant sein könnte, wäre, wenn in der Wohnung Wasser steht. Versicherte sollten dies sobald wie möglich aufwischen und Möbel ins Trockene bringen, damit der Boden oder die Einrichtungsgegenstände nicht weiter durchweichen.
Sollten bei Ihnen durch Starkregen und Unwetter Schäden entstanden sein, wenden Sie sich so schnell wie möglich bei ihrer Versicherung und informieren Sie diese über die entstandenen Schäden. In der Regel kommt dann ein Schadenregulierer vorbei, um eine Einschätzung über die Situation zu treffen und das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen. Da aktuell viele Schäden von einer Vielzahl an Betroffenen zusammenkommen aufgrund des dramatischen Ausmaßes des Unwetters, kann dies derzeit länger als sonst dauern.
Personen, die zur Miete wohnen und bei denen Schäden entstanden sind, sollten sich schnellstmöglich an ihren Vermieter wenden.
In der Vergangenheit haben mehrere Fälle gezeigt: Ja, der Staat hat finanzielle Hilfen für Opfer von Hochwasser-Schäden bereitgestellt. Auf diesen Trend sollten Sie heutzutage aber nicht mehr setzen. Denn 2017 haben sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, staatliche Soforthilfen nur noch dann auszuzahlen, wenn sich die Betroffenen erfolglos um eine Versicherung bemüht haben, jedoch kein wirtschaftliches Angebot erhalten haben. Dies müssen Sie in dem Fall nachweisen können – ansonsten zahlt der Staat nicht.
Wie zu Anfangs erklärt, sollten Sie unbedingt prüfen, welche Schadenfälle Ihre Wohngebäude- oder Hausratsversicherung übernimmt und ob Sie gegebenenfalls die Zusatzpolice, die Elementarschäden einschließt, noch hinzufügen müssen.
So oder so bietet es sich an, eine Elementarschädenpolice, die auch Schäden durch Rückstau abdeckt, abzuschließen. Denn der Keller kann bei Starkregen auch durch eine überlastete Kanalisation volllaufen.
Lassen Sie doch außerdem online checken, wie groß das Risiko bei Ihnen in der Wohngegend ist, durch Wetterextreme zu Schaden zu kommen. Dafür gibt es Tools auf verschiedenen Websites. Denn davon auszugehen, dass nur Wohngegenden in der Nähe von großen Flüssen stark von Hochwasser-Schäden betroffen sein können, ist leider ein Mythos. Auch abseits der großen Gewässer kann es durch Starkregen zu Überschwemmungen kommen.
Sollten Sie betroffen sein, unterstützen wir Sie in Ihrer Situation! Wenden Sie sich dazu an die Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über die Kontaktdaten auf unserer Website.
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