Zur politischen Aufarbeitung des Wirecard-Skandals hat sich die Opposition auf einen Untersuchungsausschuss geeinigt. Wie geht es jetzt weiter?
Im Juni 2020 kam alles heraus: die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young deckten einen Betrug des Münchener Zahlungsdienstleisters auf. Der Wirecard AG wird Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug, Marktmanipulation und Geldwäsche vorgeworfen.
Das war das Ende des Konzerns. Wirecard sowie fünf Tochterfirmen mussten Insolvenz anmelden. Die Aktie stürzte um 99 % in den Keller. Wirecard wurde von der Deutschen Börse endgültig aus dem DAX geworfen. Nun läuft das Insolvenzverfahren gegen den Konzern. Verkaufsprozesse der Tochtergesellschaften laufen bereits.
Die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Vorstände des Münchener Zahlungsdienstleisters. Ex-Vorstandsvorsitzender Markus Braun und Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus befinden sich in Haft. Ex-COO Jan Marsalek ist weiterhin flüchtig.
Die BaFin und auch das Kanzleramt sind aufgrund diverser Vorwürfe ebenfalls ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Ein Untersuchungsausschuss soll nun Klarheit bringen.
Die Opposition hat sich darauf geeinigt, den Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung des Wirecard-Skandals einzuberufen. Zweck des Ausschusses ist die Aufdeckung möglicher Versäumnisse der Bundesregierung und ihrer Behörden, sowie auch ein Anstoß von Reformen. Die Oppositionsparteien erreichten gemeinsam die erforderliche Stimmenzahl von einem Viertel der Bundestagsabgeordneten.
Die ersten Sitzungen werden im Oktober erwartet. Erste Zeugen sollen im November angehört werden. Die Zeit rennt: wegen der Bundestagswahl im nächsten Jahr kann der Ausschuss voraussichtlich nur bis Juni 2021 arbeiten.
Insbesondere Scholz, Altmaier und weitere mögliche Zeugen müssen sich im Untersuchungsausschuss auf kritische Fragen einstellen. Ziel des Vorhabens ist es, herauszufinden, warum der Milliardenbetrug der Wirecard AG nicht bemerkt wurde. Ebenso wichtig sei es, einen Beitrag zur Entstehung von Reformen zu leisten.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
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Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
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