Die Kanzlei Mingers Rechtsanwälte organisiert Normenkontrollklagen gegen die Coronaschutzverordnungen aller 16 Bundesländer. Die Klage richtet sich gegen die Ungleichbehandlung von Ungeimpften durch die 2-G und 3-G-Regelungen. Wie der aktuelle Stand ist und wann mit ersten Urteilen zu rechnen ist, erfahren Sie im Folgenden!
Die schwankenden Infektionszahlen und immer neuen Beschlüsse sorgen für eine ständige Erneuerung der Schutzverordnungen der Länder. „Wir sind aktuell sehr viel beschäftigt – nahezu alle 3 Tage gibt es eine neue Verordnung“, stellt Rechtsanwalt Lothar Huschbeck fest (mingers.law). Huschbeck ist bei der Kanzlei Mingers der zuständige Rechtsanwalt für die Normenkontrollverfahren. Anhängige Verfahren gibt es bereits in allen 16 Bundesländern, in einigen Fällen fehlen jedoch noch wichtige Mandanteninformationen oder die Klärung der Gebührenfrage steht noch aus. Soweit diese vorliegen und die Rechnung bezahlt worden ist bzw. es deine Deckungszusage der Rechtschutzversicherung gibt, werden auch die nächsten Klagen den zuständigen Gerichten zugestellt.
Mit den Verfahren wendet sich die Kanzlei Mingers konkret gegen die jeweilige Coronaschutzverordnung des Landes. Inhaltlich richtet sich die Klage gegen die verschiedenen 2-G, 3-G und 2-G Plus Modelle und den daraus resultierenden Ungleichbehandlungen der Ungeimpften, welche die Kanzlei Mingers als ungerechtfertigte Grundrechtseingriffe einstuft.
„Sollte sich herausstellen, dass die entsprechenden Regelungen in den Coronaschutzverordnungen der Länder unwirksam waren, dann kann man sich im Nachgang darüber unterhalten, ob es zu Staatshaftungsansprüchen kommen könnte“, sagt Rechtsanwalt Huschbeck und bittet dahingehend um etwas Geduld (mingers.law).
Als Kernargument für die Unwirksamkeit dieser Verordnungen, steht vor allem die fehlende Rechtfertigung der drastischen Grundrechtseingriffe im Vordergrund. „Die Grundrechts-Beschränkungen sind vor allem materiell nicht mehr rechtmäßig – insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde nicht gewahrt“, betont Huschbeck (mingers.law). Die Erduldung von Maßnahmen, ohne erkennbaren Nutzen, dauert nun bereits Jahre an. Weiterhin ist zumindest davon auszugehen, dass mildere, gleichermaßen effektive Mittel und Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Für die Anträge auf Normenkontrollklage hatte die Kanzlei Mingers zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Einerseits hätte man die Verfahren im sogenannten Einstweiligen Rechtsschutz (Eilrechtsschutz) oder im Hauptsacheverfahren anstreben können. Die Kanzlei hat sich hierbei bewusst und in Kenntnis aller Umstände für das Hauptsacheverfahren entschieden. „Im Einstweiligen Rechtsschutz wird lediglich eine summarische Prüfung auf potenzielle Erfolgsaussichten in der Hauptsache durchgeführt, dies ist aus unserer Perspektive weniger erfolgsversprechend als eine Klage in der Hauptsache“, bestätigt der Rechtsanwalt (mingers.law). In 6-8 Monaten ist mit einer Entscheidung zu rechnen.
„Vor Weihnachten werden sämtliche Klagen rausgebracht“, betont Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law). „Die nächsten Schritte entsprechen dann den üblichen Abläufen. Zunächst gehen die Anträge bei Gericht ein und werden dort bearbeitet. In der Folge werden diese jedem Bundesland zugestellt, welches in diesen Fällen vom Gesundheitsministerium vertreten wird. Das Ministerium hat dann eine gewisse Frist zur Antragserwiderung, später liegt die Stellungnahmefrist dann wieder bei der Kanzlei Mingers. Nach einer gewissen Verfahrenszeit ist die Sache dann entscheidungsreif. Die Entscheidung fällt entweder im schriftlichen Verfahren oder in einer mündlichen Verhandlung. Sollte es zu einer solchen kommen, ist mit den ersten Verhandlungen bereits im 1. Quartal 2022 zu rechnen“, erklärt Rechtsanwalt Huschbeck (mingers.law).
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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