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Wenn die Einfahrt zugeparkt ist – Darf man das Auto abschleppen lassen?
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Unser Tagesangebot: Ihre Rechte im Supermarkt! 11 Verbraucherfragen im Rechts-Check

12.04.2017

Bild: Ksw Photographer / shutterstock.com
So ein Gang durch den Supermarkt hält für Verbraucher schon häufiger mal die ein oder andere Versuchung bereit. Daneben stellen sich auch viele Fragen. Wir beantworten darum für Sie die 11 häufigsten Verbraucherfragen und checken, was rechtlich geht und was Sie besser lassen sollten.
Ob genüsslich in den Apfel beißen, Fertigpackungen zur Kontrolle öffnen, vor der Kasse den Schokoriegel naschen oder mal den kompletten Einkauf mit Rotgeld von Oma zahlen… alles Dinge, die Verbrauchern im Supermarkt durchaus verunsichern. Denn, wer kennt schon seine Rechte im Supermarkt? Nach unserem Rechts-Check wissen Sie Bescheid, was erlaubt ist und was nicht.

Nur weil es jeder tut… — Ihre Rechte im Supermarkt: 11 Antworten für Verbraucher

1. Ist das Probieren von Obst oder Gemüse erlaubt?
Nein! Gesetzlich dürfen Sie nicht eine Traube oder Tomate vor dem Kauf probieren. Sei es noch so verlockend, das Kosten von Obst und Gemüse ist rechtlich betrachtet Diebstahl, dem früher sog. Mundraub. Lassen Sie sich beim Probieren des Grüns besser nicht erwischen. Zwar stellt Sie kaum ein Supermarkt an den Pranger, dennoch ist dies reine Kulanz gegenüber dem Kunden. Besteht der Marktleiter darauf, müssen Sie auch die einzelne Erdbeere zahlen.
2. Darf ich Verpackungen einfach öffnen?
Jein. Dies ist abhängig davon, um welche Ware es geht. Es gilt, dass nach dem Öffnen der Supermarkt das Produkt noch problemlos verkaufen kann. Sie dürfen nach Belieben in Eierpackungen schauen, ob noch alle Eier unversehrt sind oder am Shampoo riechen. Allerdings sollten verschweißte Waren nicht geöffnet werden. Auch das Honigglas zu öffnen ist verboten. Übrigens: Hinweise wie „Das Öffnen der Ware verpflichtet zum Kauf“ sind unwirksam!
3. Ist das Lesen von Magazinen und Zeitungen verboten?
Ja! Vollständig Boulevard-Blätter lesen und das Kreuzworträtsel in der Zeitung lösen, ist ein rechtliches Problem im Supermarkt. Dauerleser können sogar mit Hausverbot rechnen. Themen durchblättern oder das Inhaltsverzeichnis lesen ist aber grundsätzlich kein Problem. Nur darf das Magazin oder die Zeitung beim Lesen nicht beschädigt werden, andernfalls können Sie zum Kauf verpflichtet werden.
4. Der Joghurt fällt hin — muss ich die kaputtgegangene Ware ersetzen?
Nein. Fällt Ihnen versehentlich etwas hin, müssen Sie dies – abhängig vom Schadenswert – nicht ersetzen. Meist zeigt sich der Supermarkt hier kulant. Dennoch haben Sie als Verursacher die Pflicht zu melden, was heruntergefallen bzw. kaputtgegangen ist. Denn es bestehen seitens des Supermarkts Schadenersatzansprüche. Beschädigen Sie allerdings fahrlässig Ware, müssen Sie diese ersetzen.

Bezahlen, Angebote und andere Tatsachen – Verbraucherfragen im Rechts-Check

5. Ist das Verzehren von Ware vor dem Bezahlen verboten?
Absolut! Bis Sie Ihren Einkauf nicht an der Kasse gezahlt haben, gehören Schokolade, Wasser oder Backwaren dem Supermarkt. Überkommt Sie aber Hunger oder Durst, sollten Sie die geöffnete Packung oder Flasche deutlich signalisieren, dass die Ware auch bezahlt wird.
+++ Mehr Infos: Ärger im Supermarkt – Eltern haften für ihre Kinder? +++

6. Darf ich auch beschädigte Pfandflaschen zurückgeben?
Ja. Sie sollten allerdings grundsätzlich sicherstellen, dass der Strichcode bzw. das Pfandetikett noch erkennbar und damit verwertbar sind. Ist das Pfandetikett unlesbar oder beschädigt, muss der Supermarkt per Hand das Pfand auszahlen. — Interessant: Bei Filialen mit mehr als 200 qm², muss er sogar Einwegpfand zurücknehmen, auch wenn die Marke nicht geführt wird.
7. Schnäppchenjäger — Ist der Supermarkt an Sonderangebote im Prospekt gebunden?
Ja, ist er. Bewirbt der Supermarkt Sonderangebote im Prospekt, müssen diese auch für den Kunden zur Verfügung stehen. Ist Ware bereits vergriffen, haben Kunden allerdings keinen Anspruch auf den Kauf. Hier gelten also Beschränkungen. Verweise darauf finden sich meist im Prospekt: „Nur solange der Vorrat reicht“.
8. Darf ich mit der eigenen Tasche einkaufen?
Auf keinen Fall. Für den Supermarkt ist beim Einkauf mit der eigenen Tasche nicht ersichtlich, dass Sie die Ware noch bezahlen wollen. Rein rechtlich ist dies dann als Diebstahl zu betrachten. An der Kasse ist dann alles vollständig auf das Band zu legen. Achtung: Sie müssen auf Wunsch der Kassierenden u.U. auch die leere Tasche vorzeigen!
9. Ist eine Taschenkontrolle zulässig?
Jein. Grundsätzlich darf eine Taschenkontrolle nur unter konkretem Verdacht des Diebstahls durchgeführt werden. Der Marktleiter oder die Security ist nicht berechtigt Ihre Tasche(n) zu kontrollieren. Lehnen Sie die Durchsuchung ab, so darf am Ende jedoch die Polizei eine Taschenkontrolle durchführen.

Einkaufswagen und Umtausch — Das sollten Sie auch wissen

10. Darf ich den Einkaufswagen vom Supermarkt ausleihen?
Nein. Fahren Sie mit dem Einkaufswagen vom Parkplatz oder Hof des Marktes begehen Sie Diebstahl. Haben Sie sperrige oder allzu große Ware im Einkaufswagen, können Sie den Supermarkt um Erlaubnis bitten diesen mitzunehmen. — Entgegen der Meinung, dass allein der Euro im Einkaufswagen das Ausleihen erlaubt, irrt. Dieser ist weiterhin Markt-Eigentum.
11. Irrtum beim Einpacken – Darf ich Ware umtauschen, die ich versehentlich eingepackt habe?
Jein. Auch hier ist der Kunde grundsätzlich auf die Kulanz des Marktbetreibers angewiesen. Wer zuhause feststellt, dass er die falsche Milch eingepackt und gekauft hat, kann mit der unversehrten Ware und Bon zurück, aber der Umtausch fälschlich gekaufter Ware ist keine Pflicht.
Mehr zum Verbraucherrecht finden Sie täglich auf unserem Blog. Informationen zu diesem und weiteren spannenden Fragen rund um Recht & Alltag halten wir auch auf YouTube für Sie bereit. Schauen Sie vorbei! Ansonsten sind wir auch an unseren Standorten Köln, Bonn und Jülich für Sie da, wenn es Unklarheiten im Verbraucherrecht gibt.

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