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Unister pleite — das Aus für fluege.de & ab-in-den-Urlaub.de: Was das für Ihren Urlaub bedeutet!

19.07.2016

Bild: Lisa S. / shutterstock.com
Ab in den Urlaub, ab in den Sonnenschein — hat sich was für Unister. Der Betreiber der Reiseseiten ab-in-den-Urlaub.de und fluege.de u.a. ist insolvent! Pleite nach Tod des Gründers. Doch was wird aus den gebuchten Urlauben, wir klären, was die Pleite von Unistet für Reisende bedeutet!

Pleite von Unister betrifft Reisende nur bedingt — ein Überblick!

Laut Pressemitteilung bestätigt Unister, dass trotz der Pleite gebuchte Urlaube bestehen bleiben bzw. zu Ende geführt werden. Dennoch sorgen sich weiterhin viele Urlauber um ihre Buchung, wenn der Pleitegeier über dem Unternehmen kreist.

Wir klären 6 Fakten für Urlauber von Unister!

Fakt 1: Gebuchte Pauschalreisen finden weiterhin statt! — Mit der Buchung der Pauschalreise haben Sie gesetzlich vorgeschrieben eine EU-weit geltende Garantie und einen Sicherungsschein erhalten. D.h. die Versicherung steht Ihnen zur Seite, wenn bspw. Unister das Geld an den Reiseveranstalter nicht tragen kann. Informieren Sie sich aber idealerweise bei Ihrem Reiseveranstalter, dieser wird konkret sagen können, ob Ihre Reise stattfindet.
Fakt 2: Gebuchte Flüge finden weiterhin statt! — Unister ließ verlauten, dass auch Flüge, die über fluege.de gebucht wurden, trotz der Insolvenz stattfinden werden. Haben Sie bereits eine Buchungsnummer erhalten, können Sie auch sicher sein, dass Sie fliegen! Ging Überweisung an die Airline direkt, sind Sie ebenfalls auf der sicheren Seite. Auch wenn es keine gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht gibt, könne im Paket gebuchte Reisen bei bereits getätigter Zahlung in Anspruch genommen werden. — Andersherum ist auch Ihr Rücktransport gesichert!
Fakt 3: Gebuchte Hotels können weiterhin besucht werden! — Haben Sie in einem Paket Flug und Hotel gebucht, wird auch Ihre Reise über Unister stattfinden. Anders ist es, wenn nur das Hotel einzelne gebucht wurde, so dann besteht keine Absicherungspflicht bei Insolvenz des Unternehmens.
Fakt 4: Anzahlungen können weiterhin genutzt werden! — Anzahlungen, die getätigt wurden, können mit einer Zahlung an den Reiseveranstalter direkt komplettiert werden. Haben Sie noch nicht gezahlt, müssen Sie dies auch nicht tun, haben aber darüber hinaus auch keinen Anspruch auf Ihre Unister-Reise.
Fakt 5: Gutscheine verfallen nicht! — Unister betonte, dass Gutscheine, die im Umlauf sind, weiterhin Gültigkeit haben. D.h. Gutscheine gelten und Reisen können gebucht werden, denn der Betrieb soll weitergehen. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung sind Sie im Trockenen!
Fakt 6: Pleite von Unister bedeutet keine kostenfreie Stornierung! — Bei einer Insolvenz werden nicht automatisch die Verträge zwischen Urlauber und Reiseveranstalter ungültig. Das bedeutet, dass trotz der Insolvenz von Unister eine kostenfreie Stornierung gerechtfertigt ist!
 
Fragen zum Reiserecht beantworten wir Ihnen gerne. Lesen Sie u.a. mehr zum Thema Reiserücktritt und Stornierung bei Terrorgefahr im Ausland!  — Kontaktieren Sie uns als besorgter oder verunsicherter Reisender gerne, wir klären, welche Rechte Sie haben und welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
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