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19.01.2016

Unfallrecht: Bei einem Unfall mit einem Schneeflug trägt meistens der Autofahrer die Schuld!

19.01.2016

Seit einigen Tagen sind Deutschlands Straßen gefährlich glatt und teilweise mit Schnee bedeckt. Kaum sind die Straßen schlecht befahrbar, tümmeln sich Räumfahreuge auf den umliegenden Straßen. Wenn Ihnen ein Schneeflug auf der Fahrbahn vorausfährt oder entgegenkommt, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Denn Räumfahrzeuge im Winterdienst genießen besondere Rechte.

Autofahrer sollten schon allein aus rechtlichen Gründen wachsam sein!

Kraftfahrer können durch einen Schneepflug ganz schön verunsichert werden. Vor allem wenn es dazu noch dunkel ist und der Schneepflug dem Fahrer entgegen kommt. Autofahrer sollten Räumdienste zur Sicherheit immer mit Hochachtung begegnen.
Sie sollten schon allein aus rechtlichen Gründen Schneepflüge und Streudienste mit aller Vorsicht begegnen. Denn bei einer Kollision trifft in der Regel die Schuld den Autofahrer. Der Grund hierfür ist, dass die Straßenverkehrsordnung Sonderrechte für Räumfahrzeuge vorsieht. Diese müssen mit einem gelben Blinklicht und einer rot-weißen Markierung ausgestattet sein.
Autofahrer sollten besonders auf verschneiten Autobahnen aufpassen, denn wenn Streufahrzeuge mit Schneeketten unterwegs sind, dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren. Häufig sind die Schneepflüge auf mehrspurigen Autobahnen versetzt unterwegs. Das Überholen ist dann besonders riskant, weil die Fahrzeuge oftmals in einem niedrigen Abstand untereinander unterwegs sind.

Drosseln Sie bei einem entgegen kommenden Schneeflug Ihre Geschwindigkeit!

Grundsätzlich ist davon abzuraten, ein Räumfahrzeug im Winterdienst zu überholen, denn die vor dem Räumdienst liegende Straße ist logischerweise mit Schnee bedeckt und möglicherweise vereist und dadurch gefährlich glatt. Autofahrer sollten sich also besser in Geduld üben und genügend Sicherheitsabstand zum Streufahrzeug halten. Denn wer zu nah auffährt, riskiert einen Auffahrunfalls und Schäden an der Scheibe und am Lack durch Splitt, Salz- und Eispartikel.
Wenn Ihnen ein Schneepflug mit überbreiter Schaufel entgegenkommt, sollten Sie laut TÜV möglichst weit rechts fahren, die Geschwindigkeit drosseln und im Zweifelsfall anhalten. In vielen Fällen ist dies sogar die beste Alternative zum eigenen Schutz. Gerade wenn es dunkel ist, lassen sich die Dimensionen des Räumschildes nur schwer einschätzen.
Planen Sie deshalb bei Wintertagen, an denen Schnee fällt oder die Straßen glatt sind, lieber einen ausreichenden  zeitlichen Puffer ein und vermeiden Sie Zeitnot.
Sie sind Unfallopfer und haben rechtliche Fragen? Gerne stehen wir Ihnen bei Ihrem Anliegen zur Seite! Rufen Sie uns unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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