Bild: Artens /shutterstock.com
In den kommenden Wochen wird es auf den deutschen Autobahnen wieder voller. Grund sind die Sommerferien, die in acht Bundesländern gleichzeitig am Freitag beginnen. Die zweite Ferienwelle kommt aus dem Süden. Die meisten Menschen wissen, was zu tun ist, wenn es auf der Autobahn zu einem Stau kommt. Was man beachten muss und auf was man achten muss. Es drohen sonst hohe Bußgelder und Ärger mit der Polizei. Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer klären auf, was wichtig für Sie ist.
Während dem Stau aussteigen – rechtlich erlaubt?
Der Verkehr steht, es ist langweilig und dazu noch sehr heiß. Viele Autofahrer verspüren den Drang mal kurz das Fahrzeug zu verlassen, um sich paar Minuten die Beine zu vertreten oder eine Pipi-Pause einzulegen. Gerade Eltern mit kleineren Kindern kennen diese Situation. Aber Achtung, ist das erlaubt? Ganz klar nicht, auf der Autobahn dürfen Sie das Fahrzeug nicht verlassen und nicht die Fahrbahn betreten. Das zieht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich.
Ausnahme ist der Notfall. Wenn man erste Hilfe leistet oder eine Unfallstelle absichert, darf man das Auto verlassen.
Muss ich den Warnblinker einschalten, wenn ich den Stau sehe, anhalte oder aussteige auf der Autobahn?
Eine alltägliche Situation: Man fährt auf der Autobahn mit 130 km/h und sieht plötzlich in einer großen Kurve einen Stau. Viele schalten dann den Warnblinker ein bis sie stehen. Aber muss ich das tun, oder ist das eine freiwillige Maßnahme? Die Antwort ist ganz klar: Nein, man muss das nicht tun, es empfiehlt sich aber trotzdem, um Auffahrunfälle zu vermeiden.
Darf man bei Stau auf der Autobahn wenden und bis zur nächsten Ausfahrt zurückfahren?
Leider erlebt man es auf deutschen Autobahnen immer wieder. Autofahrer, die nicht im Stau stehen wollen, drehen auf der Autobahn und fahren ein Stück auf dem Standstreifen zurück bis zur nächsten Ausfahrt, um so über andere Straßen ihr Ziel zu erreichen. Aber Achtung: Das Verhalten bringt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr, sondern zieht ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot nach sich.
Darf im Staufall die Zufahrt als Ausfahrt benutzt werden, um den Stau zu entkommen?
Klare Antwort: Nein! Eine Zufahrt ist eine Einbahnstraße. Sie darf nur in eine Richtung genutzt werden. Sollte man Sie als Ausfahrt benutzten und ein Auto kommt einem entgegen, bringt man alle Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Das Verhalten kostet neben dem Bußgeld auch noch drei Punkte in Flensburg. In diesen Fälle kann zusätzlich die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung die Leistung bei einem Schaden verweigern.
Wo bildet man die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse bildet man immer zwischen der äußeren linken Spur und der rechts daneben liegenden Fahrspur. Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, sollte man diese bilden, damit im Notfall Rettungskräfte schnell an den Unfallort gelangen können. Die Pflicht eine Rettungsgasse zu bilden endet, wenn der Verkehr wieder rollt und nicht bereits die ersten Rettungswagen vorbei gefahren sind. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld bis zu 320 Euro und einen Monat Fahrverbot rechnen.
Stau im Tunnel – die größte Gefahr?
Kommt es zu einem Stau in einem Tunnel sollten Sie unbedingt als erstes den Motor ausstellen, um Vergiftungen entgegenzuwirken. Falls Sie noch Benzin/Diesel im Tank haben, sollten Sie auch auf den Standstreifen fahren, um bei Unfällen das Brand- und Explosionsrisiko zu senken.
Wann darf man den Standstreifen benutzen?
Achtung: Die Autobahn über den Standstreifen zu verlassen, indem Sie zur nächsten Ausfahrt fahren, ist verboten. Es bringt ein hohes Unfall-Risiko; Menschen, die zur Notrufsäule laufen können schwer verletzt oder getötet werden.
Wo ist die nächste Notrufsäule?
Die Notrufsäulen stehen immer alle zwei Kilometer auf den Autobahnen. Kleine schwarze Pfeile auf den weißen Begrenzungs-Pfählen weisen den Weg.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]