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Unfall auf dem Parkplatz – Was ist zu tun?

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Image: Monkey Business Images/shutterstock.com
Ein Unfall auf dem Parkplatz ist schnell passiert. Jedoch reicht es nicht aus, einfach einen Zettel für den Fahrer des anderen Autos zu hinterlassen, auch wenn die Schäden klein oder scheinbar nicht vorhanden sind.

Man muss 30 Minuten am Unfallort warten!

Ein weit verbreiterter Gedanke ist, dass es reicht nach einem Unfall einfach eine kurze Notiz zu hinterlassen, wenn man ein anderes Fahrzeug einfach nur gestreift hat und der Fahrer nicht in Sicht ist.Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Die Notiz sollte immer der letzte Ausweg sein.
Erstens muss man eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Die Länge der Wartezeit hängt hier von Ort, Tageszeit und Schwere des Unfalls ab, jedoch empfiehlt die Polizei einen Richtwert von 30 Minuten.
Wenn Sie den Fahrer des anderen PKWs antreffen sollten, sind Sie verpflichtet ihm Ihre Personalien mitzuteilen.
Sollte die erforderliche Wartezeit jedoch verstrichen sein, dürfen Sie sich erst, nachdem die Polizei persönlich, telefonisch oder online informiert wurde und Sie dem Geschädigten Ihren Namen und Anschrift hinterlassen haben, vom Unfallort entfernen.
Des Weiteren ist es ratsam sich das Kennzeichen und den Unfallort zu notieren, da der Schaden am anderen Auto innerhalb einer Woche Ihrer KFZ-Versicherung gemeldet werden muss.

Wegfahren ist Fahrerflucht!

Wenn man sich vom Unfallort entfernt ohne die beschriebenen Maßnahmen zu ergreifen, riskiert man 3 Punkte in Flensburg sowie Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind.
Die hohen Strafen gründen darauf, das ein Parkschaden ein Unfall ist. Somit wäre nach §142 Strafgesetzbuch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Straftat.
Außerdem würde der Versicherungsschutz für das eigene Auto erlöschen. Die Haftpflichtversicherung könnte sogar bis zu 5000€ Entschädigung verlangen.
Bei Unklarheiten gilt also: Immer besser die Polizei verständigen.
 
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Bei weiteren Fragen zum Thema Unfall, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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