Bild: Sonpichit Salangsing / shutterstock.com
Wer kennt es nicht… Weihnachtsgeschenke, die nicht ganz den Geschmack treffen. Wer sich gar nicht mit dem unliebsamen Präsent anfreunden kann, dem bleibt am Ende nur noch der Umtausch der Ware. Worauf Sie hierbei achten müssen, erfahren Sie nun bei uns!
Laut Gesetz müssen Online-Händler ein Widerrufsrecht garantieren. Die Ware darf also in der Regel innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurückgegeben werden. Grund für diese gesetzliche Regelung ist die Tatsache, dass Kunden die Produkte vor dem Kauf nicht prüfen können.
Übrigens: Im Falle eines Umtausches ist die Angabe eines Grundes für die Rücksendung nicht zwingend notwendig. Der Händler muss die Ware trotz dessen zurücknehmen und das Geld erstatten.
Allerdings gibt es in der Weihnachtszeit meist sowieso verlängerte Fristen. Zahlreiche Händler werben mit einem Rückgaberecht bis zum 31. Januar oder von bis zu 100 Tagen.
Ein klares Nein! Ein Umtausch im Einzelhandel ist immer eine Kulanz des Ladens, um den Kunden zufrieden zu stellen. In der Regel sollte es hier, besonders nach Weihnachten, aber keine Probleme geben.
Allerdings muss damit gerechnet werden, dass lediglich ein Gutschein herausgegeben wird. Da eine Rücknahme Sache des Händlers ist, kann dieser auch Entscheidung, wie erstattet wird.
Umtausch ohne Kassenbon und ohne Originalverpackung? Dies ist möglich. Falls die Verpackung nicht mehr die ist, die beim Kauf vorlag, darf erneut der Laden entscheiden, ob das Produkt zurückgenommen wird. Ein Kassenbon dient lediglich dazu, zu beweisen, dass das Produkt in dem Handel gekauft wurde. Hierfür würde allerdings auch ein Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung reichen. Unter Umstände kann sogar ein Zeuge dabei helfen, dies zu bestätigen.
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Bei weiteren Fragen rund ums Thema “Umtausch”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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