Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts beschlossen. Die Reform wird allerdings stark kritisiert. Welche Änderungen vorgesehen sind, erfahren Sie hier bei uns!
Künftig soll ein neues Gesetz die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen regeln. Das Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetz beinhaltet Vorschriften zu Nutzerrechten sowie zu Vergütungsansprüchen der Kreativen für Nutzungen auf Plattformen.
Das Presseverleger-Leistungsschutzrecht wird eingeführt. Es schützt die wirtschaftlich-organisatorische und technische Leistung der Presseverleger bei der Erstellung von Presseveröffentlichungen.
Die Vorschriften des Urhebervertragsrechts sollen angepasst werden. Regelungen zu Verträgen zwischen Kreativen und Verwertern sollen einen stärkeren kollektiven Rechtsschutz erfahren.
Der Gesetzesentwurf enthält Regelungen zu gesetzlichen Nutzungserlaubnissen für das Text und Data Mining. Es handelt sich dabei um eine Schlüsseltechnologie für maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz.
Es kommen Regelungen hinzu, die sich mit dem digitalen und grenzüberschreitenden Unterricht und der Lehre befassen. Zudem beinhaltet der Gesetzesentwurf Regelungen zur Erhaltung des Kulturerbes.
Laut Angabe des Bundesjustizministeriums sei die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu Zwecken der Karikatur, Parodie und des Pastiches erlaubt. Dabei wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Verfahren „Metall auf Metall“ aufgegriffen, das Sampling zum Thema hatte.
Neues Element im deutschen Urheberrecht: Verwertungsgesellschaften sollen in Zukunft kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung vergeben können. Es werden zudem Sondervorschriften für die Online-Nutzung von vergriffenen Werken reformiert.
Die Verlegerbeteiligung wird künftig neu geordnet. Verleger sollen wieder an der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen, wie etwa Privatkopien, beteiligt werden.
Die Vervielfältigung von gemeinfreien visuellen Werken, wie Fotos alter Gemälde, genießen nach der geplanten Neuregelung keinen Leistungsschutz mehr. Laut Angabe des Bundesjustizministeriums wird dadurch der Zugang zum Kulturerbe verbessert.
Der Gesetzesentwurf enthält neue Regelungen zur Online-Verbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen, etwa über Mediatheken oder Livestream.
Die Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) wendet ein, dass die große Koalition nicht hält, was sie verspricht. Es werden Uploadfilter eingeführt, obwohl sie negative Auswirkungen auf die Nutzer haben und somit nicht vorgesehen waren. Dies gehe auf Lasten der Nutzerrechte.
Zudem wird befürchtet, es handle sich um eine praxisferne Ausgestaltung von Ansprüchen und Lizenzverhältnissen. Dies hätte massive Eingriffe in etablierte und zukünftige Lizenzmärkte zur Folge.
Branchenvertreter sind gegen die Reform des Urheberrechts. Ihre bereits vorgetragenen praxisbezogenen und rechtlichen Kritikpunkte seien kaum berücksichtigt worden. Branchenrealitäten würden von der Politik ignoriert werden. Der Entwurf gefährde akzeptierte Branchenlösungen und schaffe durch neuartige Berichtspflichten unverhältnismäßige Bürokratiekosten. Sie fordern somit Nachbesserungen.
Die Verbände BDZV (Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger) und VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) sind hingegen für eine schnelle Umsetzung. Der Entwurf sehe ein Leistungsschutzrecht für journalistische Produkte vor. Dies sei ein Schlüssel, um die Ausbeutung journalistischer Inhalte durch kommerzielle Plattformen künftig einzudämmen. Sie erwarten eine Stärkung des Journalismus durch die Urheberrechtsreform.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Wir beraten Sie gerne!
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