Der Bundestag hat die Finanzierung der Gaspreisbremse im neuen Jahr in Höhe von 200 Milliarden Euro gebilligt. Nun plant der Bund zur Entlastung von Gaskunden eine Soforthilfe für Dezember, um den Zeitraum zu überbrücken. Wie der Entwurf aussieht, das erfahren Sie hier!
Auch wenn zuletzt ein Rückgang verzeichnet wurde, bleiben die Gaspreise noch immer hoch. Die geplante Gaspreisbremse soll daher als Abwehrschirm dienen und die hohen Energiekosten der Verbraucher dämpfen.
Noch ist nicht abschließend geklärt, wie diese genau ausgestaltet werden soll. Fest steht jedenfalls, dass der Bund das Programm in Höhe von 200 Milliarden Euro finanzieren wird.
Die Bundesregierung hatte eine Expertenkommission eingesetzt, die über weitere Entlastungen für Gaskunden beraten soll. In diesem Rahmen wurde eine Dezemberhilfe vorgeschlagen. Das Wirtschaftsministerium, das Finanzministerium und das Kanzleramt haben nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgebracht. Der Bundestag muss dem noch zustimmen.
Es handelt sich bei der Dezemberhilfe um eine einmalige Zahlung für das Jahr 2022 in Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember. Die Bundesregierung will die Maßnahme in Milliardenhöhe finanzieren. Sie soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken.
Es sollen private Gas- und Fernwärmekunden sowie kleinere Betriebe von der Dezemberhilfe profitieren. Die Gutschrift soll über den Energieversorger erfolgen. Mieter und Mitglieder von Wohnungseigentumsgemeinschaften sollen den Zuschuss im Rahmen ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten.
Für Mieter und Vermieter soll es eine eigene Regelung über die Weitergabe der Entlastungen geben. Grund dafür ist, dass viele Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen noch nicht an die gestiegenen Gas- und Energiepreise angepasst hätten. In der Folge würden einige Mieter daher derzeit weiterhin vergleichsweise geringe Abschläge zahlen, die auf den Preisen des Vorjahres basieren.
Die erhöhten Kosten träfen die betroffenen Mieter somit im Rahmen der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022, die 2023 erstellt werde. Vermieter sollen daher die für Dezember geplante Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung weiter an die Mieter leiten.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
Hinweis: Bei Klick auf den Play-Button werden Daten zu YouTube übertragen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]