Bild: Altitude Visual / shutterstock.com
Die Frage nach Überstunden sorgt oftmals für Diskussionen zwischen Arbeitgeber und seinem Auszubildenden. Die Antwort finden Sie nun bei uns!
Auszubildende möchten selbstverständlich einen guten Eindruck hinterlassen, um möglicherweise langfristig übernommen zu werden oder um eine gute Bewertung zu erhalten. Wenn nun Kollegen länger arbeiten, verleitet dies die Azubis oftmals dazu auch länger im Unternehmen zu bleiben. Da der Sinn einer Ausbildung jedoch im Erlenen des Berufes liegt, sollten darauf auch das Augenmerk liegen. Hier besteht allerdings immer die Gefahr, dass Azubis eher als günstige Aushilfen gesehen werden.
Gesetzlich gelten für Auszubildende über 18 Jahren die gleichen Regelungen, wie für alle anderen Kollegen bzw. Arbeitnehmer. Lediglich Azubis unter 18 Jahren stehen unter einem besonderen Schutz.
Die zulässigen Arbeitsstunden sind per Gesetz festgelegt, wöchentlich dürfen diese bis zu 48 Stunden betragen. Wenn also regulär in einer 40-Stunden-Woche gearbeitet wird, sind bis zu acht Überstunden zulässig.
Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Die täglichen Arbeitsstunden können vorübergehend auf zehn erhöht werden, wenn diese innerhalb der folgenden sechs Monate ausgeglichen werden. Hier ist ein Ausgleich durch Vergütung allerdings untersagt, es sei denn dies ist in einem Tarifvertrag festgeschrieben.
Minderjährige Auszubildende dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz nur 40 Stunden wöchentlich arbeiten, also lediglich acht pro Tag. Zwar ist eine Überschreitung von maximal einer halben Stunde erlaubt, allerdings nur bei sofortigem Ausgleich in derselben Woche.
Ist die Arbeitszeit in einem Tarifvertrag anders geregelt, also beispielsweise mit einer Obergrenze von 35 Wochenstunden, dann dürfen auch mehr Überstunden abgeleistet werden. Doch auch hier darf die gesetzliche Anzahl von 40 Stunden in der Woche und 8,5 am Tag nicht überschritten werden.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Überstunden”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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