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Die Zahlen belegen ein großes Problem! Über 50 Prozent der Fach- und Führungskräfte arbeiten länger. Doch sind Arbeitnehmer überhaupt dazu verpflichtet?
Existiert keine Regelung, die Überstunden ausdrücklich möglich macht, dann muss der Arbeitnehmer diese auch nicht erbringen. Allerdings enthalten Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen oftmals solche Klauseln. Diese beinhalten meist die Pflicht, Überstunden zu leisten, sobald der Chef dies verlangt.
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen Ausgleich zu gewähren. Dies kann grundsätzlich in Form eines Entgeltes oder Freizeit geschehen. Aber auch hier können individuelle Regelungen in den entsprechenden Verträgen festgehalten werden. Ein gängiges Modell wäre zum Beispiel das Anrechnen auf das Stundenkonto.
Falls keine entsprechende Klausel existiert, sind Überstunden in der Regel auszubezahlen. Die Auszahlung muss auf der Basis des gewöhnlichen Stundenlohns erfolgen.
In jeden Fall sollten sich Arbeitnehmer in Vorhinein informieren, welche Ansprüche er hat. Grund dafür ist vor allem eine bei Arbeitgebern beliebte Regelung, dass Überstunden mit dem Festgehalt schon abgegolten werden. In solchen Fällen verfällt die Freizeitausgleichs- und Vergütungspflicht. Eine solche Regelung darf allerdings auch nur einen gewissen Umfang an Überstunden abdecken.
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