Bild: pogonici/ shutterstock.com
Hasan Ismaik, der jordanische Geschäftsmann und Investor, greift seit dem Jahre 2011 den TSV 1860 München finanziell unter die Arme. Nun will er gegen die 50+1-Klausel, welche zur Begrenzung der Einflussnahme der Investoren aufgestellt wurde, klagen. Die wichtigste Informationen dazu finden Sie hier!
Dem TSV 1860 München ist nach dem Abstieg aus der 2. Liga kommende Saison der Platz in der Regionalliga Bayern so gut wie sicher. Aufgrund seiner Tradition und seinem bekannten Namen gilt der Verein als einer der bedeutendsten Vereine im Freistaat. Damit der TSV 1860 in der Regionalliga spielen kann, fordert der Bayrische Fußball-Verband (BFV) die Einhaltung der 50+1-Klausel zum Schutz der Stammvereine gegenüber Investoren.
Isamik ist vom Verein überzeugt und würde ihn selbst in 4. oder 5. Liga unterstützen. Trotz großer Bedenken will der Investor nun gegen die 50+1-Klausel klagen. Die Existenz dieser Regel, die dazu dient, zu verhindern, dass Investoren die Macht in einem Klub übernehmen, läuft Ismaiks Vorstellungen zuwider.
Da die 50+1-Regel als rechtlich umstritten gilt, liegen seine Chancen gut, mit seiner Klage Erfolg zu haben. Die Klausel verstößt gegen das Kartellverbot, welches in diesem Fall durch keine Ausnahme aufgrund der Sicherung eines rechtlich legitimen Zwecks gerechtfertigt werden kann. Es liegt des Weiteren ein Verstoß des Marktmissbrauchsverbots, aufgrund der Monopolstellung des Liga- und Bayrischen Fußball-Verbands auf dem Sportveranstaltungsmarkt, der beeinträchtigten Steuerungsfunktion des Marktes und der kollektiven Marktbeherrschung des Beteiligungsmarktes durch die im Ligaverband zusammengeschlossenen Vereine, vor.
Insgesamt verletzt die 50+1-Klausel gegen europäisches sowie nationales Recht und kann nicht gerechtfertigt werden. Die rechtlichen Überprüfung durch ein staatliches Gericht hätte zur Folge, dass die Regelung aufgrund Unwirksamkeit wegfällt. Damit hätten Investoren unbeschränkten Zugang zu Mehrheitsbeteiligungen. Es liegt demnach die Vermutung nahe, dass die 50+1-Klausel nicht mehr lang bestehen bleibt. Wenn Ismaik keinen Normenkontrollantrag stellt, könnte dies in Zukunft durch einen anderen Investor oder Club geschehen. Fraglich ist, ob man sich bereits jetzt für den Fall einer Überprüfung vorbereitet, indem man eine Neuregelung festlegt, oder man es auf das Urteil der Richter ankommen lässt. Bei ersterem handelt es sich um den vorzugsweiseren, insbesondere für alle akzeptableren Weg, da man hier noch Einfluss auf die Kontrolle von Mehrheitsbeteiligungen hat.
Um in die Regionalliga aufgenommen zu werden, ist es notwenig, dass der Verein einen offiziellen Teilnahme-Antrag stellt – dadurch, dass der TSV momentan keinen Geschäftsführer hat, wird diese formelle Regelung zum Problem. Es muss somit baldstmöglich ein neuer Geschäftsführer ernannt werden, um einen Antrag einreichen zu dürfen.
Auch wenn bisher keine Frist läuft, ist der BFV dazu gezwungen noch diese Woche eine festzulegen.
Die Fans des TSV 1860 München protestieren gegen Ismaik. Sie wehren sich, von außen unter Druck gesetzt zu werden oder rechtlich geknebelt zu werden. Am 2.7. ist eine Mitgliederversammlung geplant, die auf schriftliches Drängen vonseiten der 1860-Anhänger hin über den Ausschluss des Investors urteilt.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zur 50+1-Klausel und dem Investor Ismaik finden Sie im folgenden Video.
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