Bild: Andrey_Popov / shutterstock.com
Mit Beschluss der Mietpreisbremse hofften viele Mieter auf eine Entlastung — doch trotz dessen wartet Mietwucher an vielen Ecken. Mieter werden weiter, meist unverschämt hoch, zur Kasse gebeten, denn Schlupflöcher gibt es und werden auch genutzt. Das Amtsgericht Neukölln verdonnert nun einen Eigentümer zu Erstattung…
Die ehemaligen Mieter des nun zu knapp 1110 Euro verurteilten Eigentümers freuen sich: Sowohl das Amtsgericht Lichtenberg als auch Neukölln sprachen den Mietern eine Erstattung zu viel gezahlter Miete zu. Der Betrag ergibt sich auch zuzüglich der Zinsen zurückliegender, fünf Monate (Az.: Az. 65 S 424/16). Ebenfalls erklärten die Richter einen Teil der Monatsmiete von 725 Euro für unwirksam.
Wie es dazu kam: Die Mieter einer Neukölln Wohnung beanstandeten einen zu hohen Betrag von rund 220 Euro monatlich zur Miete. Der Mietvertrag aus dem Jahr 2015 veranschlagte eine Miete (kalt) von 9,50 Euro/qm. Die Vormieterin allerdings zahlte ca. 4 Euro weniger für den Quadratmeter. Mit Beachtung des Mietspiegels von Berlin im Jahr 2015 wäre eine vergleichbare Wohnung für einen Nettobetrag (kalt) von 5,62 Euro angemessen gewesen, um eine entsprechende Miete zu berechnen.
Mit Bezug auf die Mietenbegrenzungsverordnung, die sog. Mietpreisbremse, zahlten die Kläger monatlich viel zu viel für ihre Wohnung. Ohne Einigung zwischen den Parteien ging eine Klage der Mieter ein. Hierbei wurde eine Erstattung der überhöhten Miete für einen Zeitraum von fünf Monaten rückwirkend gefordert.
Dem Urteil zugrunde liegt, dass eine Neumiete grundsätzlich nicht höher als 10 % über einer ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Der beanstandete Preis pro Quadratmeter lag in diesem Fall 3,50 Euro zu hoch. Zulässig wäre aber ein Quadratmeterpreis von max. 6,60 Euro und damit eine Miete (gesamt) von knapp über 500 Euro statt der bislang 725 Euro.
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