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Tippspielen ist der zusätzliche Nervenkitzel für Fußballfans. Das kann allerdings auch in Frust umschlagen. Nach einem Schiedsrichterfehler klagte ein Wettspieler auf Schadensersatz. Wie der Fall ausging, erfahren Sie hier!
Im vorliegenden Fall hat ein Fan darauf gewettet, dass im Bundesligaspiel des 1. FC Nürnberg gegen Schalke 04 am 12. April 2019 mindestens ein Tor in der ersten Halbzeit fällt. Problematisch war ein Treffer in der 43. Spielminute, den der Schiedsrichter zu Unrecht nicht anerkannte. Das wurde durch Videobeweis deutlich. Bei diesem Tippspiel ging es um einen Gewinn von 190,97 €. Der Mann verlor die Wette und klagte daraufhin gegen die Deutsche Fußball Liga (DFL) auf Schadensersatz beim Amtsgericht Nürnberg. Er reichte die Klage mit der Begründung ein, der DFB-Schiedsrichter Robert Kampka habe eine unerlaubte Handlung begangen.
Der Nürnberger Fußballspieler Hanno Behrens zielte auf das Schalker Tor. Haarscharf an Torwart Alexander Nübel vorbei schoss er den Ball ins Netz. Aus Sicht des Schiedsrichters lag hier ein Stürmerfoul, aber ein reguläres Tor vor. Dennoch erkannte Kampka den Treffer nicht an.
Die Kontroverse wurde dadurch hervorgerufen, dass der Video-Assistent abweichend vom Schiedsrichter urteilte und darin kein Stürmerfoul sah. Da der Ball aber beim Pfiff des Referees noch nicht die Torlinie überschritten hatte, wurde der Videobeweis jedoch gemäß DFL-Reglement nicht berücksichtigt.
Laut den Richtern des Nürnberger Amtsgerichts liegt keine Anspruchsgrundlage vor. Es bestehe kein Vertrag zwischen Kläger und der Deutschen Fußball Liga, sondern lediglich die Teilnahme des Klägers an einem Wettspiel eines Sponsoringpartners der DFL.
Es komme auch kein deliktischer Anspruch in Frage. Dafür müsste ein Betrugsdelikt vorliegen. Jedoch fehle es am notwendigen Vorsatz. Der Schiedsrichter habe allerdings nur fahrlässig eine Fehlentscheidung getroffen.
Ein Schiedsrichter genießt Unabhängigkeit in seiner Entscheidung. Deswegen kann er nur bei Begehung einer Straftat haften.
Wer sich über eine verlorene Wette ärgert und am liebsten direkt zu Gericht gehen und die DFL verklagen möchte, sollte sich folgenden Hinweis des Amtsgerichts zu Herzen nehmen: gerade der ungewisse Spielverlauf macht eine Sportwette spannend und somit attraktiv. Die Ungewissheit schließt auch den Fall einer möglichen Fehlentscheidung des Schiedsrichters ein. Jeder Tippspielteilnehmer muss eigenverantwortlich das Risiko eines Wettgeschäfts abwägen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video befasst sich Rechtsanwalt Markus Mingers mit einem Vorfall in der Fußballliga.
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