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Sofern eine Vertragspartei, zB im Rahmen eines Mietverhältnisses oder eines Darlehensvertrages, kein regelmäßiges Einkommen oder ausreichende Sicherheiten vorweisen kann, verlangt der Vertragspartner die Vorlage einer Bürgschaft. Der Bürge gefährdet in einem solchen Fall sein eigenes Vermögen, sodass die Entscheidung darüber wohlüberlegt sein sollte. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das finanzielle Risiko von vornherein zu verringern. Hier erfahren Sie alles, was Sie vor Übernahme einer Bürgschaft wissen sollten.
Das Prinzip einer Bürgschaft ist schnell erklärt. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Hauptschuld einzustehen. Er haftet mit seinem pfändbaren Privatvermögen für den Fall, dass der eigentliche Schuldner nicht mehr zahlen kann. Da es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag handelt, muss die Bürgschaftserklärung schriftlich erfolgen (§ 766 BGB). Der Bürge, den die Bürgschaft unter Umständen in den „Ruin führen kann“, soll durch das Schriftformerfordernis geschützt werden.
Grundsätzlich kann der Bürge, sofern er für die Verbindlichkeiten des Dritten einstehen musste, von diesem sein Geld zurückverlangen. Dass er sein Geld aber tatsächlich zurückbekommt, ist äußert fraglich. Nicht ohne Grund war der Dritte nicht dazu in der Lage, seine Schulden selbst zu tilgen.
In gewissen Fällen besteht der Gläubiger jedoch auf eine Bürgschaft, sodass der Bürge schauen sollte, dass er sich bestmöglich schützt.
Falls Sie eine Bürgschaftsversprechen erklären wollen, sollten Sie dies möglichst vorher mit einem Anwalt besprechen um das finanzielle Risiko so gering wie möglich zu halten. Gerade bei klauselartigen Formulierungen laufen Verbraucher Gefahr, etwas zu übersehen oder falsch zu verstehen.
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