Bild: ESB Professional / shutterstock.com
Das Niedrigzinsniveau lässt viele Bausparer grübeln: sie haben ihr Immobiliendarlehen zu viel höheren Konditionen abgeschlossen, möchten nun aber vom Niedrigzins profitieren und umschulden. Widerrufen und sparen — wir beraten Sie bei falschen Widerrufsbelehrungen und wie sie mit diesen bares Geld sparen!
Was viele Darlehensnehmer von teuren Immobiliendarlehen nicht wissen ist, dass mehr als die Hälfte der herausgegebenen Widerrufsbelehrungen falsch oder fehlerhaft sind. Dieser Mangel ermöglicht es Ihnen aus Ihrem Baukredit auszusteigen und das sowohl für laufende, als auch bereits abgeschlossene Immobiliendarlehen!
Sie haben im Zeitraum 2010 bis heute ein Immobiliendarlehen abgeschlossen und zahlen monatlich zu viel Ihren Baukredit? Dann sollten Sie vom sog. Widerrufsjoker Gebrauch machen: Wir berichteten zu der gesetzlichen Regelung zum ewigen Widerrufsrechtes bereits mit Bezug auf Darlehen verschiedenster Kreditinstitute.
Grundsätzlich schränkt der Gesetzgeber das ewige Widerrufsrecht durch eine falsche oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Immobiliendarlehen ein, dennoch gibt es für verschiedene Baukredite die Möglichkeit des Widerrufs.
Ist Ihr Vertrag betroffen? Verträge bzw. Baukredite, die zwischen dem 11. Juni 2010 und heute abgeschlossen wurden, ist der Einsatz des Widerrufsjokers möglich, wenn fehlerhafte, falsche oder erst gar keine Widerrufsbelehrung erfolgt ist!
Durch das historische Niedrigzinsniveau von 1,4 % (gefallen von 3,9 % in 2010) können Darlehensnehmer mit dem Widerruf ihres Immobiliendarlehen ihren allzu teuren Baukredit umschulden und erheblich sparen. Schulden Sie als Häuslebauer nun Ihren unliebsamen Immobilienkredit um, kann das eine Ersparnis von mehreren tausend Euro bedeuten!
Wer einen zu teuren Baukredit in dem Zeitraum 11. Juni 2010 und heute abgeschlossen hat, hat die Möglichkeit zur Umschuldung — und das zu einem viel niedrigeren Zinssatz. Um den sog. Widerrufsjoker zu spielen, muss eine Voraussetzung gegeben sei, und zwar eine falsche oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Mit dem professionellen Spiel des Widerrufsjokers können Sie hohe Vorfälligkeitsentschädigungen einsparen!
Auch für Forward-Darlehen, also Annuitätendarlehen innerhalb der Immobilienfinanzierung, die erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit ausgezahlt werden, kann der Widerrufsjoker gesetzt werden! — Der Widerruf eines solchen Forward-Darlehens verschont Sie als Eigenheimfinanzierer vor hohen Nichtabnahmeentschädigungen.
„Welche Ersparnis habe ich als Häuslebauer denn beim Widerruf meines Immobiliendarlehen“, fragen Sie sich sicher — wir haben ein kleines Beispiel für Sie:
Sie haben im Jahr 2011 ein Immobiliendarlehen i.H.v. 133.000 Euro abgeschlossen, bei einem angenommenen Zinssatz von 4,6 %. Bei einem erfolgreichen Widerruf beläuft sich Ihre Ersparnis auf einen Betrag von rund 13.650 Euro!
Ähnlich sieht es bei höheren Baukrediten aus: Angenommen, Sie haben 2012 zu einem Zinssatz von 3,4 % einen Kreditvertrag von 360.000 Euro abgeschlossen, erwartet Sie bei einem möglichen Widerruf eine Ersparnis von 46.000 Euro.
Mit dem Umlauf von fehlerhaft eingesetzten Widerrufsbelehrungen im Bereich der Immobiliendarlehen haben sich Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute einen groben Schnitzer erlaubt, unfreiwillig natürlich! Viele Darlehensnehmer fragen sich da zurecht, ob Sie nicht Ihr Widerrufsrecht geltend machen können.
Womöglich haben Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen Juni 2010 und jetzt auch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung akzeptiert bzw. sind vielleicht gar nicht erst aufgeklärt worden. — Dann besteht jetzt Ihre Chance den Widerrufsjoker zu ziehen!
Wir prüfen für Sie kostenlos Ihren Darlehensvertrag! Reichen Sie dafür vorliegenden Unterlagen bei uns ein und wir checken sie auf Chancen und Möglichkeiten, einen Widerruf erfolgreich zu gestalten! Übrigens prüfen wir auch Ihre Altverträge vor Juni 2010 — haben Sie einen Widerruf vor dem 22. Juni 2016 eingelegt, dann können wir noch einmal prüfen, ob wir noch mehr für Sie herausholen können!
# Prüfen Sie das Abschlussdatum Ihres Immobiliendarlehen: Liegt der Vertragsschluss zwischen dem 11. Juni 2010 und heute, sollten Sie Ihren Vertrag zur Prüfung bei uns einreichen. Auch bei bereits widerrufenen Baukrediten besteht die Möglichkeit den Widerrufsjoker zu setzen, sofern das Abschlussdatum vor dem 11. Juni 2010 lag, prüfen wir auch diesen auf Ungereimtheiten.
# Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen von uns fachlich prüfen: Schicken Sie uns bspw. per Mail an info@mingers-kreuzer.de Ihre Unterlagen zu und wir prüfen kostenfrei innerhalb kurzer Zeit Ihre Chancen auf einen erfolgreichen und profitablen Widerruf!
# Sie entscheiden nach der gratis Ersteinschätzung, ob Sie mit uns gemeinsam und unserer Hilfe widerrufen wollen!
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer sind Ihr zuverlässiger Partner im Bank- & Kapitalanlagerecht & prüfen für Sie, welche Erfolgschancen bei einem möglichen Widerruf Ihres Baukredites bestehen. Sie erreichen uns zu diesem Thema per Mail an info@mingers-kreuzer.de oder telefonisch unter der 02461 / 80 81!
Mehr dazu auf unserer Infoseite zum Thema Widerruf Darlehen oder auf Youtube!
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]