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15.01.2016
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16.01.2016

Terroristische Anschläge in Urlaubsoase — Welche Rechte haben Reisende? 

15.01.2016

Die nächste Schreckensmeldung: Anschlag in Indonesien. Momentan bangt man aber auch noch um die Opfer des jüngsten terroristischen Anschlags in der Türkei: In Istanbul verübte ein IS-Anhänger ein Selbstmordattentat im europäischen Teil der Touristenmetropole inmitten einer deutschen Reisegruppe und riss dabei viele weitere mit in den Tod oder fügte ihnen durch die Detonation schwerste Verletzungen zu. — Terror in den bekanntesten und beliebtesten Urlaubsoasen der Welt. 
 
Reiseveranstalter geben derzeit Entwarnungen zu eigenen Urlauberinformationen heraus und bestätigen nur wenige Reiserücktritte. Doch angesichts der unterschwelligen Terrorgefahr möchten viele Frühbucher und Urlauber doch lieber nicht in entsprechende Gebiete reisen, ungeachtet, ob es die Reisenden der großen Touristikunternehmen getroffen hat oder nicht.
Offizielle, ausdrückliche Reisewarnungen gibt es nicht
TUI, Alltours, Thomas Cook oder DER — alle Veranstalter sind gerade um ihre Urlauber bemüht und geben offizielle Zahlen von derzeitigen Aufenthalten in Istanbul heraus. In einem sind auch jetzt alle einig: Die Kundensicherheit hat höchste Priorität!
Auch das Auswärtige Amt riet aufgrund der neuesten Ereignisse zu Vorsicht auf: Urlauber in und nach Istanbul sollten öffentliche Plätze und touristische Magnete meiden. Menschenansammlungen seien ebenfalls aus dem Weg zu gehen. Wichtig sei jetzt vor allem die laufenden Entwicklungen im Auge zu behalten. Allgemein müsse in vielen Regionen der Türkei mit politischen Spannungen oder gar terroristischen Anschlägen gerechnet werden. Ausdrücklich warnt das Auswärtige Amt jedoch nicht vor Reisen in die Türkei, Grenzgebiete zu Syrien oder dem Irak sollten aber nicht zwingend bereist werden.
Welche Ansprüche haben Reisende jetzt und wie steht es um das Reiserücktrittsrecht?
Allen Vorurteilen und derzeitigen Entwicklungen zum Trotz ist der Wunsch nach Reiserücktritt dennoch verständlich. Was steht Reisenden aber rechtlich zu? 
Grundsätzlich kann der kostenlose Reiserücktritt, als Recht des Reisenden, nur mit dem Attribut der höheren Gewalt in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen dann beispielsweise Naturkatastrophen, gewaltige Unwetter oder auch politische Spannungen. Ob eine latente Terrorgefahr ebenso ein Ereignis höherer Gewalt ist, ist noch umstritten. Reiseveranstalter distanzieren sich generell davon, die Begründung von Terrorangst als Rücktrittsgrund zu werten. Reisende mit Zielen in Länder des arabischen Frühlings bspw. wüssten um die Gefahren und das Risiko und verbuchen Touren wie diese mit allgemeinem Lebensrisiko. Hier wird auf die Risikobereitschaft des Reisenden verwiesen.
Aufgrund der aktuell unsteten Lage zeigen sich Reiseunternehmen aber äußerst kundenfreundlich und kulant. Reiserücktrittsmöglichkeiten sehen derzeit wie folgt aus:
THOMAS COOK-Gruppe — Städtereisen nach Istanbul, die bei Unternehmen der Thomas Cook-Gruppe gebucht wurden, können ab jetzt kostenlos annulliert oder umgebucht werden. Hier gilt der 22.01. einschließlich als Abreisedatum.
TUI Deutschland — TUI informiert derzeit Kunden, die bereits Reisen nach Istanbul gebucht haben. Anreisen bis 18.01. können ebenfalls kostenlos in Zeit und Ort umgebucht werden. Auch die Stornierung ist möglich.
ALLTOURS / STUDIOSUS — Die beiden Pauschal- und Studienreiseanbieter sagten bereits letzte Woche Trips in die Türkei ab und boten kostenlose Umbuchung und das bis zu vier Wochen vor dem Abreisedatum.
 
Wir halten Sie aktuell zum Thema Reiserecht und Reiserücktritt weiter auf dem Laufenden! Täglich besser informiert. Sie haben bereits eine Reise gebucht und wollen aus gegebenem Anlass davon zurücktreten, sind aber nicht sicher, ob Sie einen Anspruch auf kostenlose Stornierung oder Umbuchung haben? Dann kontaktieren Sie uns unter 02461 / 8081 oder unter info@mingers-kreuzer.de! 

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