Nach dem jüngsten Selbstmordattentat auf dem Touristenziel Sultanahmet Platz in Istanbul ist die Angst vor Terror so groß wie nie zuvor. Am vergangenen Dienstag war in Istanbul die Bombe mitten in einer deutschen Reisegruppe explodiert und hatte viele Touristen in den Tod gerissen. Jetzt stehen tausende Reisende vor der entscheidenden Frage: Urlaub fortsetzen oder Abreise? Viele Reisende lassen sich durch die drohende Terrorgefahr nicht aus der Ruhe bringen. Wer jedoch mit latenter Gefahr vor Anschlägen seinen Urlaub nicht genießen kann, stellt sich nun die Frage nach der Möglichkeit eines Reiserücktritts.
Grundsätzlich hat das Amtsgericht Münster im August 2015 entschieden, dass ein Reiserücktritt trotz bekannter Terrorgefahr nicht gerechtfertigt sei.
Ein Reiserücktritt aufgrund von Terror hat kaum Erfolgschancen
Wird eine Reise aufgrund von allgemeiner Terrorgefahr storniert, berechnen die meisten Reiseveranstalter eine Stornierungsaufwendung. Diese liegt bei ca. 20 % des tatsächlichen Reisepreises.
Gesetzlich ist ein kostenloser Reiserücktritt bei höherer Gewalt geregelt. Unter höherer Gewalt werden Naturkatastrophen, aber auch politische Unruhen bis hin zu Bürgerkriegszuständen verstanden. Sowohl Selbstmordattentate als auch andere terroristische Akte sind in diesem Zusammenhang strittig. Eine eindeutige höhere Gewalt liegt nur bei einer offiziellen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor. Trotz dieser Rechtslage zeigen sich die meisten Reiseunternehmer derzeit kulant gegenüber Touristen bezüglich Reisen nach Istanbul.
Im Folgenden sind die Reaktionen einiger großen Reiseveranstalter auf den Anschlag in Istanbul aufgeführt:
Alltours
Schon in der ersten Kalenderwoche 2016 entfernte der Reiseanbieter Touren nach Istanbul aus dem eigenen Angebot.
DER Touristik
Reisen über den Reiseveranstalter der DER-Gruppe können für Städtereisen nach Istanbul bis zum 10.02.2016 storniert werden. Eine Option für Urlauber für eine Umbuchung auf ein anderes Ziel wird ebenfalls Angeboten.
Thomas Cook-Gruppe
Veranstalter der Cook-Gruppe können nicht garantieren, dass bereits gebuchte Städtereisen nach Istanbul stattfinden werden. Zusätzlich dürfen Reisende ihre gebuchten Reisen bis zum 22.01.2016 (Datum der Anreise) kostenlos umbuchen oder stornieren.
TUI Deutschland
TUI bietet seinen Kunden ebenfalls ein kostenloses Rücktrittsrecht an. Reisen die spätestens am 18.01.2016 beginnen würden, können kostenlos umgebucht oder storniert werden.
Derzeit beschränken die oben genannten Reiseanbieter ihre Stornierungsoption jedoch lediglich auf Reisen nach Istanbul, folglich können Reisen in nahe gelegene andere Ziele vermutlich nicht gebührenfrei storniert werden. Die Reisekonzerne versuchen nun die Gefahrensituation abzuschätzen und werden abwarten, wie sich die Gefahr bezüglich weiterer Attentate entwickelt. Wir raten Ihnen gegenüber den Reiseveranstaltern Geduld an.
Bei weiteren Fragen zum Thema Urlaubsrecht stehen wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unkompliziert!
Mehr zum Thema Reiserücktritt erfahren Sie auch in unserem Rechtsgebiet Reiserecht.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]