Nach der Festnahme eines möglichen IS-Rekrutierers auf Mallorca wurde bekannt, dass im Visier des Terrors wohl etliche Europäische Urlaubsstrände stehen. Italien, Spanien, Südfrankreich im Fadenkreuz der Terrormiliz – was das für Ihre Reisebuchung bedeutet!
Die Ferienzeit steht kurz bevor und dann bedrücken Meldungen über mögliche Terroranschläge an beliebten Urlaubsstränden die Stimmung und Vorfreude der Urlauber. Doch droht den Reiseveranstaltern einen Tag nach den Hiobs Botschaften eine Welle an Reiseumbuchungen oder Stornierungen?
Zwei der Reisegiganten geben im Bezug auf drohende Umbuchungen von bereits geplanten Reisen Entwarnung: Deutsche Urlauber lassen sich durch Meldungen Über Terror erst einmal nicht in ihrer Mobilität und Entscheidungsfreiheit einschränken.
Allerdings sei nach Aussagen von TUI und L’TUR auffällig, dass die deutschen Urlauber sich in diesem Jahr für manche Länder mehr Bedenkzeit geben. Man wartet trotz Reisevorhabens doch noch bis kurz vor der Ferienzeit und wägt ab.
Länder wie Griechenland, Portugal oder Spanien wären in diesem Jahr Ziele für Last Minute-Buchungen. Der Urlaub in der Heimat wird auch 2016 beliebt sein. Anders sieht es allerdings für Regionen wie der Türkei oder der Magreb-Länder aus, in denen es bereits Terroranschläge gegeben hat. Experten gehen hier davon aus, dass es in diesen Ländern zu einem Rückgang an Urlaubern und Reisebuchungen kommen wird.
Obwohl die Türkei schon Opfer von Terroranschlägen geworden ist und diese auch den Tourismus belastet haben, gehört die Türkische Riviera dennoch zu den beliebtesten Reisezielen. Im Last-Minute-Bereich liegen Reisebuchungen in die Türkei allerdings vorne. Auch hier ist Abwägung deutscher Urlauber ein Motiv.
Solange keine ausdrückliche Warnung bzw. ein Reiseverbot durch das Auswärtige Amt besteht wird eine kostenlose Reisestornierung für Urlauber schwierig. Eine latente Terrorangst im geplanten Reiseziel begünstigt noch keine Stornierung ohne Selbstbeteiligung. Trotzdem kann Ihr Reiseveranstalter Sie darüber hinaus informieren, ob eine Reisepreisminderung o.ä. möglich ist.
Die Umbuchung einer Reise in terrorgefährdete Länder und Urlaubsorte ist dagegen eher denkbar. Seitens vieler Reiseveranstalter und Airlines werden jetzt schon Reiserouten verändert, Flugzeiten umgelegt (wir berichteten hier in unserem Beitrag: „Terror in der Türkei: Veränderte Flugzeiten für Urlauber“) oder Urlauber akut umgebucht.
Sie selbst können eine geplante Reise ebenfalls umbuchen, falls Ihnen die Terrorgefahr allzu gegenwärtig erscheint. Informieren Sie sich hierzu am besten bei Ihrem Vertragspartner, welche Möglichkeiten bestehen und mit welchen finanziellen Belastungen eventuell zu rechnen ist.
Kurz vor dem Urlaub und noch Fragen zur möglichen Umbuchung oder gar der Reisestornierung? Dann vereinbaren Sie einen Termin bei uns — wir beraten Sie im Reiserecht gerne. Des Weiteren können wir für Sie Möglichkeiten und Optionen finden, welche Ansprüche Ihnen gegenüber Ihrem Reiseveranstalter zustehen und geltend gemacht werden können.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]