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Teilschließung der Cinram GmbH in Alsdorf — 5 Tipps für Arbeitnehmer bei Massenentlassung!

14.06.2017

Bild: Songsak P / shutterstock.com
Für knapp 420 Arbeitnehmer ein Schock: Der DVD-Hersteller Cinram in Alsdorf entlässt rund die Hälfte seiner Belegschaft wegen eines Beschlusses zur Teilschließung zum 01.08.2017. Aufgrund des Wegfalls des Auftraggebers Universal Pictures sind von den Massentlassungen nun vor allem die Mitarbeiter der Produktion betroffen.
Wir klären, was Arbeitnehmer bei Massenentlassung unbedingt wissen sollten!
Der Beschluss zur Teilschließung, der am gestrigen Dienstag bekannt gegeben wurde, ist ein Schock für die aktuell 850 Mitarbeiter. 420 Arbeitnehmer der Cinram GmbH können nicht mehr weiter beschäftigt werden und fallen der Massenentlassung anheim. Gespräche über die Fortführung der Bereiche Druckerei, Distribution sowie Endverarbeitung laufen aktuell noch.

Teilschließung der Cinram GmbH — Das steht hinter der Massenentlassung

Durch den Wegfall von Universal Pictures, die im März diesen Jahres eine Verlängerung mit der Cinram GmbH ausschlossen, kommt es zu Umsatzeinbußen von bis zu 60%. Mit einem Jahresumsatz von ca. 136 Mio. Euro in 2016 sollten nun sogar 50 weitere Stellen besetzt werden. Auch eine Neuausrichtung zum Logistik-Dienstleister war in Planung. Doch daraus wird nichts. Stattdessen bangen Arbeitnehmer der Cinram GmbH nun um ihre Stellen.
Die Teilschließung kam im Rahmen des Antrags auf ein Insolvenzverfahren im April diesen Jahres wenig überraschend. Nach herber Kritik der Industriegewerkschaft, die Cinram Hinterhalttaktik vorwarf, sieht man die Entscheidung seitens des DVD-Herstellers richtig. Man hofft nun auf die Gründung einer Transfergesellschaft für die betroffenen Beschäftigten, sodass längere Kündigungsfristen möglich wären.

Diese 5 Tipps bei Massenentlassung sollten Arbeitnehmer kennen

1. Der Betriebsrat hilft weiter
In der Regel kümmert sich der Betriebsrat um Verhandlungen zu Interessensausgleichen, darüber hinaus werden ergänzende Gespräche zum Sozialplan geführt. Gibt es keinen Betriebsrat, müssen sich Arbeitnehmer selbst um eine Abfindung kümmern! Fordern Sie mithilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht Ihre Rechte zur Abfindung ein. Achtung: Ohne Rechtsschutzversicherung zahlen Sie selbst, wenn Sie gegen den Arbeitgeber juristisch vorgehen!
2. Betriebsbedingte Kündigung mit Abfindung
Grundsätzlich gibt es bei betriebsbedingter Kündigung keine Abfindung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung gibt es bei Massenentlassung von Mitarbeitern nicht. Dennoch können Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu einem Sozialplan führen, der etwaige Anspräche regelt bzw. beinhaltet. Auch neu verhandelte, innerbetriebliche Einigungen oder Tarifverträge können eine Abfindung ermöglichen.
3. Höhe der Abfindung ist ermittelbar
Eine allgemeine Faustformel zur Höhe der Abfindung ist die Berechnung mit einem halben Bruttomonatsgehalts multipliziert mit den Jahren der Beschäftigung. Prinzipiell ist die Abfindungshöhe jedoch auch davon abhängig, welche sozialen Bedingungen bei Ihnen vorliegen und wie hoch die Chancen bei einer prozessualen Auseinandersetzung wären.
+++ Alles, was Sie sonst bei einer Kündigung beachten sollten, erfahren Sie hier +++

4. Kündigungsfrist beachten
Abhängig von der Beschäftigungsdauer ist auch die Kündigungsfrist, die Sie bei einer Massentlassung Ihres Betriebs haben. Eine sog. Grundkündigungsfrist verlängert sich, um so länger Sie ohne Unterbrechung Teil der Firma waren. Arbeiten Sie beispielsweise seit 20 Jahren im Betrieb, haben Sie eine Kündigungsfrist von sieben Monaten.
5. Wirksamkeit der Kündigung prüfen lassen
Auch bei Massentlassung in einem Betrieb wie der Cinram GmbH in Alsdorf kann es aus arbeitsrechtlicher Sicht ratsam sein, die Wirksamkeit der Kündigung prüfen zu lassen. Strengen Sie dann eine Kündigungsschutzklage an, sollte Ihre Entlassung unwirksam sein. Die Aussichten sind in so einem Fall sehr erfolgreich. Aufgepasst: Eine Kündigungsschutzklage sollte innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden!
Sie sind betroffen von der Massenentlassung bei der Cinram GmbH in Alsdorf, haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten oder müssen um Ihre Abfindung kämpfen? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns. Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer helfen Ihnen gerne weiter. Unsere Spezialisten im Arbeitsrecht vertreten Ihre Interessen und Rechte bundesweit!

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