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Letztmalig am 21.06.2016 war der Widerruf von Darlehen möglich. Der sog. Widerrufsjoker wurde kaltgestellt und sollte keine Chance mehr für Kreditnehmer sein. Doch aufgrund der aktuellen Rechtslage ist es jetzt möglich den Widerrufsjoker erneut zu aktivieren und profitabel für sich spielen zu lassen.
Wir klären, wie Sie tausende Euro durch den wirksamen Widerruf Ihres Altdarlehen sparen können!
Der Widerrufsjoker war der Grund für viele Darlehensnehmer Konditionen und Verträge noch einmal fachlich prüfen zu lassen, um den Widerruf ihrer Immobiliendarlehen gewinnbringend einzuleiten. In Fehlern der Banken und Kreditinstitute steckte für Verbraucher und Häuslebauer bares Geld in Höhe von zehntausende Euro. Der Gesetzgeber kappte die Möglichkeit auf Widerruf mittels Widerrufsjoker dann zum 21.06.2016 — das bedeutete das Aus für den Widerrufsjoker.
Auch der BGH urteilte zugunsten der Banken und gebot dem Widerruf von Alt- und Neuverträgen bei Immobilienfinanzierung Einhalt. Leider zu Lasten der Verbraucher. Doch für Kreditnehmer gibt es trotz Rechtsprechung und Fristablauf eine Chance ihr Geld zurückzuholen!
Vielen Darlehensnehmern kann eine Gesetzesänderung von 2009 jetzt zugute kommen. Durch die nahezu unbemerkte Gesetzesänderung kam es zur Einführung des § 494 BGB, die Rechtsfolgen von Formmängeln.
§ 494 (1) BGB besagt u.a., dass die vom Verbraucher erteilte Vollmacht beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages nichtig sind, sobald die Schriftform insgesamt nicht eingehalten wurde oder entsprechende Angaben (gemäß Artikel 247 §§ 6 u. 10 – 13) fehlen! Dies betrifft also die zwingende Angabe zu Laufzeit und Kündigungsrecht.
Das bedeutet für Darlehensnehmer: Betroffen von § 494 BGB sind alle Verbraucherdarlehen (im Bereich Immobilienfinanzierung), die nach dem 11. Juni 2016 abgeschlossen wurden.
Viele Immobiliendarlehensverträge sind bereits von den fehlerhaften bzw. fehlenden Angaben betroffen und können so von § 494 BGB profitieren.
Durch die fehlenden Angaben werden erteilte Vollmachten nach § 494 BGB nichtig. Für Sie als Darlehensnehmer heißt das: Ihr Kreditvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Dabei entfällt für Sie die sog. Vorfälligkeitsentschädigung.
Auch hier ist die Rechtslage wieder äußerst verbraucherfreundlich: Durch Fehler, die Ihre Bank bzw. Ihr Kreditinstitut gemacht hat, können Sie als Kreditnehmer einen Vorteil für sich machen.
Ob auch Sie von der Gesetzesänderung profitieren können und Ihr Vertrag mit fehlenden Angaben läuft, prüfen wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne für Sie! Senden Sie uns einfach Ihren Darlehensvertrag und wir bewerten Ihre Chancen auf einen wirksamen, profitablen Widerruf! Entsprechende Unterlagen bitte an info@mingers-kreuzer.de — wir helfen Ihnen bundesweit beim Widerruf Ihres Darlehen.
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