Bild: alphaspirit/ shutterstock.com Bereits letzte Woche hatten wir davon berichtet, dass die EU-Kommission gegen Daimler, MAN, Iveco und Volvo/Renault eine Rekordstrafe von knapp 3 Milliarden Euro […]
Im Normalfall stellen Prozesskosten und die damit zusammenhängenden Folgeausgaben keine außergewöhnliche Belastung für den Normalbürger dar und können daher auch nicht steuerlich abgesetzt werden.