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Stress hinter dem Steuer? In diesen Fällen dürfen Sie hupen!

15.02.2019
Bild: kpakook / shutterstock.com
 
Die Ampel zeigt Grün, doch Ihr Vordermann fährt nicht sofort los? Ein Autofahrer biegt ab, ohne zu blinken? Oder ein Fahranfänger würgt den Motor ab? Autofahrer hupen nicht selten, um ihren Ärger anderen zu verdeutlichen. Doch ist es überhaupt erlaubt, die Hupe in jeder Situation als Kommu­ni­ka­ti­ons­mittel zu nutzen? Wann dürfen Sie wirklich hupen? Diese Frage beantworten wir Ihnen im Folgenden.
 


 
 

Nach einem siegreichen Fußballspiel verleihen die deutschen Fans ihrer Freude gerne Ausdruck durch Hupkonzerte. Ebenso ist es bei Hochzeiten Gang und Gebe, hupend durch die Straßen zu fahren. Doch ist das überhaupt rechtlich erlaubt?

 
 
 
 

Die Hupe als Warnsignal

 
Die Straßenver­kehrs­ordnung nennt zwei Fälle, in denen das Hupen rechtlich erlaubt ist:

  1. Zur Warnung von anderen Verkehrs­teil­nehmern
  2. Beim Überholen außerhalb einer Ortschaft.

Dementsprechend dürfen Sie durch Hupen ankündigen, wenn Sie auf einer Landstraße ein anderes Auto überholen möchten. Es sei überall möglich, die Hupe als Warnsignal einzu­setzen, infor­miert Dr. Michael Burmann. Er ist Rechts­anwalt für Verkehrs­recht und Mitglied der gleich­na­migen Arbeits­ge­mein­schaft des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).
So dürfen Sie zum Beispiel hupen, um einen entge­gen­kom­menden Autofahrer auf einen ungesi­cherten Unfall aufmerksam zu machen. Möglich sei das auch, um sich in einer engen und schlecht einseh­baren Kurve, bei der man auf die linke Fahrbahn­seite ausweichen müsse, bemerkbar zu machen.

 
 
 
 

Kein Hupen aus Protest!

 
Aufgepasst: In allen anderen Situa­tionen ist das Hupen rechtlich nicht zulässig! „Autofahrer dürfen nicht hupen, um das Verhalten anderer Verkehrs­teil­nehmer zu sanktio­nieren“, erklärt uns Rechts­anwalt Burmann. In diesen Fällen sei sogar ein Bußgeld möglich, wobei Punkte nicht anfielen.
Demnach dürfen Sie auch nicht hupend durch die Stadt fahren, so wie es bei Autokorsos oder Hochzeiten üblich ist. „Theore­tisch ist auch dann ein Verwarngeld möglich. In der Praxis drücken die Polizisten jedoch meist ein Auge zu.“

 
 
 
 

Unrechtmäßiges Hupen wird selten sanktio­niert

 
Bei unrechtmäßigem Hupen gilt der sogenannte Oppor­tunitätsgrundsatz, weil Hupen kein schwer­wie­gendes Vergehen darstellt. Die Polizei kann zwar eingreifen und die Autofahrer verwarnen, muss dies aber nicht zwingend tun. Vor allem dann nicht, wenn sie andere Prioritäten hat.

 
 
 

Schlussfolgernd sollten Sie nicht bei jeder Gelegenheit auf die Hupe drücken. Am besten wägen Sie zunächst ab, ob das Hupen in dem Fall überhaupt erlaubt und wirklich notwendig ist. Schließlich gilt Hupen als Warnsignal und sollte auch klar als solches erkenntlich sein!

 
 
 
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Täglich finden Sie weitere aktuelle und interessante News auch auf unserem Blog.
 
 
 
 

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