Die Straßenverkehrsordnung nennt zwei Fälle, in denen das Hupen rechtlich erlaubt ist:
Dementsprechend dürfen Sie durch Hupen ankündigen, wenn Sie auf einer Landstraße ein anderes Auto überholen möchten. Es sei überall möglich, die Hupe als Warnsignal einzusetzen, informiert Dr. Michael Burmann. Er ist Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der gleichnamigen Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
So dürfen Sie zum Beispiel hupen, um einen entgegenkommenden Autofahrer auf einen ungesicherten Unfall aufmerksam zu machen. Möglich sei das auch, um sich in einer engen und schlecht einsehbaren Kurve, bei der man auf die linke Fahrbahnseite ausweichen müsse, bemerkbar zu machen.
Aufgepasst: In allen anderen Situationen ist das Hupen rechtlich nicht zulässig! „Autofahrer dürfen nicht hupen, um das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu sanktionieren“, erklärt uns Rechtsanwalt Burmann. In diesen Fällen sei sogar ein Bußgeld möglich, wobei Punkte nicht anfielen.
Demnach dürfen Sie auch nicht hupend durch die Stadt fahren, so wie es bei Autokorsos oder Hochzeiten üblich ist. „Theoretisch ist auch dann ein Verwarngeld möglich. In der Praxis drücken die Polizisten jedoch meist ein Auge zu.“
Bei unrechtmäßigem Hupen gilt der sogenannte Opportunitätsgrundsatz, weil Hupen kein schwerwiegendes Vergehen darstellt. Die Polizei kann zwar eingreifen und die Autofahrer verwarnen, muss dies aber nicht zwingend tun. Vor allem dann nicht, wenn sie andere Prioritäten hat.
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