Bild: Ms Jane Campbell / shutterstock.com
Angekündigt war er zwar, der Streik des Eurowings Kabinenperonals, aber mit einer Ausweitung bis zur nächsten Woche haben Reisende wohl nicht gerechnet. Die Kabinengewerkschaft UFO äußerte sich bislang aber nicht genauer zu den Streikankündigungen. Wir informieren Reise über ihre Rechte bei Flugausfällen!
Am heutigen Donnerstag legte das Kabinenpersonal der Eurowings die Arbeit nieder und verursachte so die nahezu vollständige Stilllegung des Flugbetriebs. Innerhalb Deutschlands bedeutet das, dass keine Eurowings Maschine startete: Mehr als die Hälfte der geplanten Flüge im Inland (u.a. von und nach Düsseldorf oder Köln/Bonn) blieben am Boden.
Von der Lufthansa-Tochter heißt es offiziell, man behalte sich derzeit arbeitsrechtliche Schritte vor. Denn hier bewertet den 24-Stunden-Streik als unverhältnismäßig und prüft momentan, wer verantwortlich für den Streik ist.
Viele von den betroffenen Passagieren wurden bereits in der Nacht von den Flugausfällen unterrichtet, sodass am Vormittag nur rund 1.000 Reisende den geplanten Flughafen angesteuert hatten. Dort wurden sie dann auf andere Fluglinien umgebucht oder mussten von dort auf die Bahn ausweichen.
Grundsätzlich besteht für Flugreisende ein Anspruch auf Ausgleichszahlung: Verspätet sich Ihr Flug um min. drei Stunden oder fällt er — wie beim Streik-Fall von Eurowings — gar vollständig aus, können Sie je nach Entfernung gestaffelt bis zu 600 Euro zurückverlangen. Allerdings behandelt man Streiks nach EU-Fluggastrechte-Verordnung mit der Ursache der höheren Gewalt. — Passagiere können hier keine Ausgleichszahlung verlangen. Es sei denn: Eurowings hat keine mildernden Maßnahmen, um den Streik abzuwenden, eingeleitet.
Seitens der Fluggesellschaft steht Ihnen als Passagier im Streik-Fall eine kostenlose Umbuchung zu. Das bedeutet, dass Ihnen so schnell es eben möglich ist, Lang- und Kurzstreckenflüge auf andere Linien oder die Bahn umgebucht werden. — Auch nach der Abflugzeit können Sie rechtmäßig und kostenlos stornieren!
Zum Vorteil der Eurowings Passagiere hat die Lufthansa-Tochter frühzeitig einen Ersatzflugplan erstellt. Hierzu sollten Sie auf der Website der Eurowings eine Flugstatus-Abfrage machen — auch telefonisch oder per App können Sie Informationen einholen oder umbuchen!
Für mehr Informationen zur Entschädigung bei Flugausfällen wie im aktuellen Fall der Eurowings, kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie ausführlich und kostenfrei über Ihre Rechte als Reisende in einem Erstgespräch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — Ihr Anwalt für Fluggastrecht!
Mehr u.a. zu Fluggastrechten finden Sie auch auf unserem YouTube-Kanal!
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