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Streaming, Darknet, Online-Fallen – Alle rechtlichen Grauzonen im Netz!

18.01.2019

Bild: Maxx-Studio  / shutterstock.com
 
INTERNET – Heutzutage aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ein Großteil der Kommunikation läuft heute über die sozialen Netzwerke, Apps oder unternehmensinterne Kanäle. Zum Einkaufen müssen wir dank Online-Shopping nicht mehr vor die Tür gehen. Auch viele andere Aspekte des Alltags haben sich online etabliert. Allerdings stellt diese Entwicklung die Rechtsprechung immer wieder vor neue Herausforderungen. Welche Grauzonen gibt es in Bezug auf das Internetrecht? In diesem Artikel klären wir Sie auf!
 
 
 

Entwicklung des Internetrechts

 
Zu Beginn war das Internet eine Art rechtsfreier Raum. Es hatte eine grenzüberschreitende Funktionsweise inne, die nicht mit einzelstaatlichen Regelungen verbunden war. Gegen Ende der 1990er Jahre nutzen viel mehr Menschen das Internet -Tendenz steigend. Aus diesem Grund wurde schnell klar: Wir brauchen für die Handlungen im Netz gesetzliche Regelungen. Gleichzeitig wurden Formen der Kriminalität sichtbar, die zwar nicht unbekannt waren, aber durch das Internet begünstigt wurden.
 
 
 

Technologische Entwicklung schneller als Gesetze

 
Von Anfang an unterlag die Gesetzeslage den schnellen technologischen Entwicklungen im Internet.
Aufgrund der massenhaften Nutzung des Internets stiegen die rechtlichen Probleme immer mehr. Ein negativer Aspekt: Verlust der Übersichtlichkeit! Webseitenbetreiber, Unternehmer und Privatleute konnten unmöglich alle rechtlichen Vorgaben im Blick haben. Des Weiteren kamen durch den plötzlichen Nutzungsanstieg des „World Wide Web“ einige Regelungslücken auf. Diese mussten nach und nach geschlossen werden.
Aber durch den stetigen Wandel, dem das Internet ausgesetzt ist, ist dieser Prozess noch längst nicht abgeschlossen! Und somit existieren auch heute noch einige rechtliche Grauzonen im Internet.
 
 
 

Ursachen für rechtliche Grauzonen

 
Doch warum gibt es nach so vielen Jahren der Etablierung des Internet immer noch Unklarheiten in der Gesetzgebung?

  1.  Das Recht ist territorial organisiert. Das Internet jedoch kennt keine Ländergrenzen. Aus diesem Grund gibt es kein Internetrecht, das weltweit gültig ist. Strafrechtliche Konsequenzen auf internationaler Ebene sind also nicht umsetzbar!
  2. Das Internet entwickelt sich stetig und sehr schnell weiter. Folglich können Gesetzgebung und Kontrollen nicht schnell genug reagieren. Hinzu kommt, dass nicht genug Institutionen und Ressourcen existieren, die speziell in diesem Bereich ausgebildet sind.
  3. Es ist nicht leicht, für Gerichtsverhandlungen das nötige Beweismaterial heranzuschaffen, um Täter strafrechtlich zu verfolgen. Denn digitale Dateien zurückzuverfolgen, ist nahezu unmöglich.

 
 
 

Unklare Rechtslagen

 
Die Entwicklung des Internets hat somit einige rechtliche Grauzonen entstehen lassen, die bislang nicht beseitigt werden konnten. So gibt es verschiedene Angebotsformen mit Unklarheiten bezüglich ihrer gesetzlichen Grundlage.
 
 
 

Glücksspiel im Internet

 
In Deutschland hat der Staat das Glücksspiel-Monopol. Dementsprechend ist Glücksspiel nur dann legal, wenn es von staatlicher Seite organisiert und kontrolliert ist. Dies schützt Spieler vor Spielsucht und Kriminalität.
Allerdings gab es einige Veränderungen bezüglich der rechtlichen Lage. Nach einem Komplettverbot im Jahr 2010 wurde die Gesetzeslage kurz darauf wieder gelockert. In diesem Zusammenhang wurde das Werbeverbot wieder aufgehoben. Außerdem wurde die geplante Websperre für Online-Casinos nie umgesetzt, auch wenn diese bis heute nicht legalisiert sind!
 
 
 

Online-Casinos: Eine Grauzone

 
Online-Casinos sind laut §284 StGB in Deutschland verboten, ebenso wie ausländische Casinos.
Die EU verweist aber schon seit Jahren auf die Dienstleistungsfreiheit in ganz Europa. Hinzu kommt, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, die die Anbieter von Online-Casinos blockieren könnte. Ebenso haben Spieler rechtlich gesehen nichts zu befürchten. Somit bewegen sich Online-Casinos in einer Grauzone.
Doch Vorsicht: Sie können die Gewinne in Deutschland nicht einklagen! Grundsätzlich gilt für Online-Casinos immer das Recht des Landes, das die Konzession ausgestellt hat. Spielen Sie also nur bei Anbietern mit einer gültigen EU-Lizenz. Dann können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren oder über einen Anwalt in dem jeweiligen Land klagen.
 
 
 

Vorsicht: Abo-Fallen!

 
Wer kennt sie nicht: Im Internet locken viele Seiten mit vermeintlich kostenlosen Angeboten! Darunter zum Beispiel IQ-Tests, Horoskope oder Routenplaner. Diese können Sie aber nur dann nutzen, wenn Sie sich auf den entsprechenden Seiten registrieren.
Aber Achtung: Mit der Registrierung schließen Sie unbewusst einen Vertrag ab, oft verbunden mit sehr hohen Kosten!
Die Hinweise auf die Kosten sind jedoch aufgrund der Webseitegestaltung kaum lesbar oder direkt sichtbar. Weil die Angaben über anfallende Kosten also existieren, aber nicht bewusst wahrgenommen werden, handelt es sich um eine rechtliche Grauzone.
Zum Schutz der Verbraucher trat am 01. August 2012 in Deutschland ein Gesetz bezüglich der Button-Lösung in Kraft. Unternehmen müssen demnach unmittelbar vor der Bestellung klar und deutlich über den Vertragsabschluss, den Preis und das mögliche Abonnement informieren! Zum Beispiel durch „kostenpflichtig bestellen“. Ansonsten kommt kein Vertrag zustande und Sie müssen Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen.
 
 
 

Streaming – Raubkopien oder nicht?

 
Beim Streaming werden Audio- oder Videodateien in Echtzeit in komprimierter Form über das Internet übertragen. Es gibt einige legale Streaming-Angebote (z.B. Netflix), aber auch viele illegale.
Rechtlich gesehen ist es unklar, ob es sich bei illegal gestreamten Audios oder Videos um Raubkopien handelt oder nicht.
Man spricht von Raubkopien, wenn Dateien für die öffentliche Verwendung vervielfältigt und zur Verfügung gestellt werden, die aber dem Urheberrecht unterliegen. Beim Streaming gibt es aber keine Kopien der Materialien auf dem Rechner des Nutzers!
 
 
 

Pornographie im Internet

 
Heutzutage ist im Internet pornographisches Material weit verbreitet. Die Internetverbindungen ermöglichen, dass pornographische Materialien oft nicht mehr lokal auf dem PC hinterlegt, sondern lediglich gestreamt werden. Doch nur das gezielte Herunterladen ist gesetzlich strafbar! Durch das Streamen hat man also Zugang zu pornographischen Seiten und Materialien, ohne damit gegen das Gesetz zu verstoßen.
Beachten Sie: Strafbar machen Sie sich jedoch, wenn Sie Jugendlichen unter 18 Jahren pornographisches Material zugänglich machen! Auf den entsprechenden Webseiten wird somit vorab gefragt, ob der Benutzer bereits 18 Jahre alt ist oder nicht. Ein bloßer Klick auf „Ja“ gibt den Zugang frei. Das Alter wird dementsprechend nicht effizient überprüft, was im Internet technisch auch nicht möglich ist.
 
 
 

Darknet

 
Das „Darknet“ stellt einen Gegenpol zum „World Wide Web“ dar. Abgekoppelt vom sonst gebräuchlichen Internet, gewährleistet es seinen Nutzern über Verschlüsselungstechnikern absolute Anonymität. Dieser Aspekt kommt illegalen Machenschaften zugute: Menschenhandel, der illegale An- und Verkauf von Waffen und vieles mehr. Somit bietet das Darknet Kriminellen eine effektive und sichere Plattform, der strafrechtlich gesehen bislang kaum Aufmerksamkeit geschenkt wird.
 
Letztendlich sind fehlende technische Ausstattung und Kenntnisse Gründe dafür, Strafverfolgungen im Internet und erst recht im Darknet nicht erfolgreich aufnehmen zu können.
 
 
 
Bei weiteren Fragen zum Thema „Rechtliche Grauzonen im Internet“ stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 oder per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere aktuelle und interessante News finden Sie täglich auf unserem Blog.
 
 
 

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