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Internetrecht: Whatsapp und Datenschutz?
20.01.2015
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22.01.2015

Strafrecht: Was darf die Polizei und was darf sie nicht?

22.01.2015

Jeder ist schon einmal in eine Polizeikontrolle gekommen und hat sich die Frage gestellt, ist das überhaupt rechtmäßig?
Grundsätzlich darf die Polizei nicht einfach ohne Anlass Personen anhalten und kontrollieren. Präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr sind jedoch zulässig und auch ohne konkreten Verdacht erlaubt. Es reicht, dass die Möglichkeit einer Gefahr besteht, beispielsweise bei Großdemonstrationen o.ä.
Sie darf jedoch nicht die Kontrolle anhand von Hautfarbe oder ähnlichen Merkmalen einer Person festlegen, die dieses diskriminieren würden. Auch ist es ein Ammenmärchen, dass man verpflichtet ist jederzeit seinen Personalausweis mitzuführen.
Mehr als die Frage nach Namen, Anschrift, Geburtsort- und Tag sowie Staatsangehörigkeit muss niemand beantworten und sollte auch ohne den genauen Grund zu kennen niemand beantworten. Eine solche Nichtbeantwortung kann einem auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Mehr Informationen zum Strafrecht.
 

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