Bild: Bjoern Wylezich/ shutterstock.com
„Stop! Polizei!“ Selbst wenn man weiß, dass man nichts falsch gemacht hat, kommt man bei diesen zwei Worten sofort ins Schwitzen. Eine Verkehrskontrolle ist immer eine unangenehme Situation, in die man nicht geraten möchte. Damit Ihre Hände in Zukunft trocken bleiben, bereiten wir Sie im Folgenden auf die nächste Verkehrskontrolle vor und informieren Sie darüber, wie Sie sich verhalten müssen und welchen Aufforderungen der Polizisten Sie nicht nachkommen müssen.
Mehr als in jeder anderen Lebenssituationen, sollten Sie sich dieses Motto bei einer Verkehrskontrolle ganz besonders zu Herzen nehmen: Erst denken, dann reden! Überlegen Sie sich genau, was Sie den Beamten sagen. Denn am häufigsten überführen Sie sich durch Ihre unvorsichtigen Angaben selbst. Bewahren Sie Ruhe! Machen Sie nur Angaben, die unbedingt nötig sind und willigen Sie in keine Tests zur Verkehrstüchtigkeit ein, wenn Sie nicht ein absolut reines Gewissen haben.
Bleiben Sie höflich und sachlich – lassen Sie aber durchscheinen, dass Sie ihre Rechte kennen. Vermeiden Sie unbedingt Beleidigungen oder Handgreiflichkeiten.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein Delikt zuzugeben. In Ihrer Aussage könnte leicht ein Schuldeingeständnis gelesen werden. Beantworten Sie die Frage somit möglichst unverbindlich, zum Beispiel mit einem Schulterzucken. Sie müssen lediglich Angaben zur Person machen sowie Führer- und Fahrzeugschein vorzeigen. Bei allen anderen Fragen erwidert man am besten, dass man dazu jetzt nichts sagen möchte.
Die Polizei kann zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit verschiedene Tests durchführen, wie etwa das Pusten in ein Alcotest-Gerät, der Urintest oder auch die Überprüfung der Pupillenreaktion mit einer Taschenlampe. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, an den Tests teilzunehmen. Verweigert man den Test, muss man die Beamten eventuell zur Wache begleiten und eine Blutprobe abgeben – ganz ohne richterlichen Beschluss. Dafür muss jedoch „Gefahr im Verzug“ sein. Das liegt vor, wenn die Polizisten einen eindeutigen Alkoholgeruch feststellen und den Verkehrssünder überführen wollen, bevor der Alkohol im Blut abgebaut ist.
Einem freiwilligen Test direkt bei der Kontrolle sollten Sie nur dann zustimmen, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass Sie weder Alkohol noch Drogen konsumiert haben. Ihre Einwilligung in einen freiwilligen Test kann Ihnen in einem möglichen Verfahren um einen Führerscheinentzug noch zum Verhängnis werden.
Grundsätzlich erlaubt das Gesetz den Beamten, den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs überprüfen. Sie dürfen den Fahrer auffordern, das Fahrzeug zu verlassen, die HU-Plakette am Nummernschild überprüfen und auch kontrollieren, ob der Fahrer Verbandskasten und Warndreieck dabei hat. Um das Fahrzeug zu betreten, den Kofferraum zu öffnen oder das Auto zu durchsuchen brauchen die Beamten aber einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
Eine Ausnahme stellt hier erneut die „Gefahr im Verzug“ dar. Wenn die Beamten einen begründeten Verdacht für eine Straftat haben, dürfen Sie unter Umständen auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers das Problem, wenn Sie beim Fahren ohne Führerschein erwischt werden.
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