Der Bund der Steuerzahler klagt beim Bundesfinanzhof gegen die 1 % Regelung der Dienstwagennutzung. Es wird bemängelt, dass die Finanzverwaltung bei der Besteuerung den Listenpreis des Neuwagens als Besteuerungsgrundlage ansetzt.Die tatsächliche Preise liegen zumeist darunter. Zudem wird auch bei Gebrauchtwagen der neupreis angesetzt. Rechtsanwalt Markus Mingers empfiehlt: „Legen Sie Einspruch ein gegen ihren Steuerbescheid, die Erfolgsaussichten der Klage sind gut!“
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