Bild: Natee Meepian / shutterstock.com
Steuern sind zwar sehr unbeliebt, allerdings betreffen sie jeden. Daher sind auch die Gesetzesänderungen, die zum neuen Jahr in Kraft treten, für jedermann interessant. Die wichtigsten Neuerungen nun bei uns im Überblick!
Der Grundfreitag lag im Jahr 2019 noch bei 9.168 Euro und steigt im Vergleich zu 2020 auf 9.408 Euro. Somit dürfen Arbeitnehmer maximal 784 Euro monatlich verdienen ohne Steuern zahlen zu müssen.
Unter besonderen Umständen können Eheleute die Steuerklasse bislang einmal jährlich wechseln. Darunter fällt eine Trennung, ein Todesfall oder der Verlust des Jobs. Ab dem 1. Januar ist ein solcher Wechsel allerdings mehrfach pro Jahr möglich.
Zwischen Dienstfahrräder und Dienstautos gibt es steuerlich prinzipiell keine großen Unterschiede. Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Dienstfahrrad überlässt, bleibt der entstandene geldwerten Vorteil bis Ende 2030 steuerfrei.
Freiwillige Wehrdienstleistende erhalten für die geleistete Arbeit einen sogenannten Wehrsold. Mit Beginn des Jahres 2020 wird dieser jedoch steuerpflichtig. Für Wehrübende Reservisten gilt dies jedoch nicht.
Im Rahmen der Erhöhung des Grundfreibetrags steigt auch der Unterhaltshöchstbetrag auf 9.408 Euro. Als Folge dessen ist es möglich, höhere Unterhaltszahlungen steuerlich geltend zu machen.
Ist eine Person zu einer Heimunterbringung gezwungen, wird in der Regel der Hausstand aufgelöst. Zieht man in der Folge die sogenannte Haushaltsersparnis von den entstandenen Heimkosten ab, ist der restliche Betrag abzugsfähig. Die Haushaltsersparnis liegt ebenso wie der Grundfreibetrag ab 2020 bei 9.408 Euro.
Steuerlich werden eBooks und gedruckte Bücher künftig gleichgestellt. Während auf gedruckte Bücher bereits eine Umsatzsteuer von sieben Prozent erhoben wird, lag diese bei eBooks bislang bei 19 Prozent. Dies wird sich nun für elektronische Zeitschriften, Bücher oder Zeitungen ändern.
Bei weiteren Fragen zum Thema “Gesetzesänderungen 2020”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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