Bild: Fotocute/shutterstock.com
Nach der Fusion der Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof müssen tausende Arbeitnehmer mit einer Entlassung rechnen. Ende Januar erklärten die neuen Eigner, dass etwa 2600 Vollzeitstellen bei Galeria Kaufhof gestrichen werden sollen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass langfristig wohl noch viel mehr Mitarbeiter um ihren Job bangen müssen. Angesichts der drastischen Sanierungspläne muss leider mit dem Schlimmsten gerechnet werden. Schon jetzt ist klar, dass Einsparungen auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Das sollte man als langjähriger Mitarbeiter nicht auf sich sitzen lassen und sich gegen eine eventuelle Kündigung wehren. Unsere Experten im Bereich Arbeitsrecht beraten Sie hierzu gerne. In ähnlich gelagerten Fällen haben wir für unsere Mandanten vielfach saftige Abfindungen erstreiten können.
Neben dem angesprochenem Wegfall der Vollzeitstellen müssen auch viele Teilzeitkräfte mit einer Kündigung rechnen. Unseren Schätzungen zufolge wird sich der Wegfall der Arbeitsplätze auf rund 5000 Stellen belaufen – das wäre quasi jeder vierte Beschäftigte. Dass Angestellte der Filialen nun mitunter Existenzangst haben, ist kaum verwunderlich und mehr als nachvollziehbar. Einen ersten Schritt auf den „Abstellgleis“ kann ein Wegfall der Tarifbindung darstellen. Einziges Ziel ist das Einsparen von Kosten – und dazu sind alle Mittel recht. Auch wenn die Gewerkschaft Widerstand ankündigt, werden Kündigungen im großen Stil wohl nicht ausbleiben. Dann ist jeder Arbeitnehmer auf sich alleine gestellt und sollte schnell reagieren.
Opfer solcher Zusammenschlüsse wie bei Karstadt und Kaufhof sind immer die Beschäftigten. Selten werden Topmanager Opfer etwaiger Sanierungspläne. Dabei können gerade die Arbeitnehmer nichts für fehlerhaftes Management oder falsche Investitionen. Nicht zuletzt deswegen sollte man eine Kündigung nicht einfach hinnehmen und sich mit den bestmöglichen Mitteln wehren.
Dazu sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und unter Hilfe langjähriger Experten kämpfen. Dazu stehen wir Ihnen gerne zur Seite und analysieren mit Ihnen individuelle Möglichkeiten. Unsere Erfahrungen zeigen, dass zumindest eine saftige Abfindung erstritten werden kann. Aber seien Sie schnell: für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt eine dreiwöchige Frist nach Erhalt der Kündigung. Rufen Sie uns einfach an und wir klären Sie umfassend auf.
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