Bild: Nikodash/ shutterstock.com
Nachbarn, die sich an dem häufigen Zigarrettenqualm der Nachbarn stören, können sich nicht wehren und sind somit gezwungen, für sie gesundheitsgefährdende und unangenehme Stoffe einzuatmen. Die Mehrheit der Raucher zeigt wenig Kompromissbereitschaft, wenn darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Rauch in die Wohnungen zieht, sich dort geruchlich festsetzt und den Bewohnern, gegebenenfalls Kindern, schadet. Sicher – Rauchen ist eine Sucht! Aber kann man als Nichtraucher denn wirklich nichts machen?
Das Rauchen kann unter Umständen eine erbitterte Fehde zwischen Nachbarn heraufbeschwören, wenn sich beide Parteien nicht auf einen Kompromiss einigen können, mit denen beide leben können.
Als Nichtraucher kann ich im Grundsatz dem Nachbarn das Rauchen nicht verbieten. Ganz gleich ob in der Wohnung oder auf dem Balkon – es gehört zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung und darf grundsätzlich nicht untersagt werden. Wird jedoch die Geruchsbelästigung zu groß und gefährdet sogar die Gesundheit der nichtrauchenden Nachbarn, muss dies tatsächlich nicht hingenommen werden. Dem entgegen steht nämlich das Grundrecht auf Nutzung einer Wohnung ohne Belästigung, unter die auch Tabakrauch fällt.
Gerichte müssen im Einzelfall entscheiden, welches Recht überwiegt. Entscheidend ist hierbei oft der Grad der Belästigung. Der BGH (Bundesgerichtshof) sieht in einer Anzahl von 40 Zigaretten noch keine feststellbare Belästigung.
Für eine angenehmere Wohnatmosphäre kann ein Raucherplan helfen. Ja, ein Stundenplan, nach dem die Nachbarn nur zu bestimmten festgelegten Zeiten auf dem Balkon rauchen dürfen. Während dieses Zeitraums schließen die nichtrauchenden Nachbarn Fenster und Türen, um sich vor dem Rauch zu schützen. Es handelt sich um eine spezielle Art der Beschränkung, die vom Dortmunder Landgericht verhängt wurde, um einen Kompromiss zwischen den Parteien herbeizuführen.
Allerdings können auch Optionen, wie die Nutzung eines anderen, zweiten Balkons oder die Mietminderung für Nichtraucher, wahrgenommen werden, wie es beispielsweise von den Landgerichten Hamburg und Frankfurt am Main in bestimmten Fällen bereits angeordnet wurde.
Wer einen Schlussstrich sucht, um das Rauchen endlich aufzugeben, kann sich hier Motivation abholen! Deswegen hören Raucher mit ihrer Sucht auf:
1. Über 80 % der Raucher hören aus gesundheitlichen Gründen auf oder um Kindern ein Vorbild zu sein.
2. Über die Hälfte der Raucher stört sich am Preis oder tut es aus Sorge um Familie und Freunde, die durch einen selbst zu Passivrauchern werden.
3. Über 30 % der Raucher hören wegen gesellschaftlicher Missbilligung sowie Einschränkungen an öffentlichen Plätzen auf.
Weitere Gründe ergeben sich auch aus dem Beruf oder ärztlichem Nachdruck.
Was wir Ihnen noch gerne mitgeben wollen: Es ist nie zu spät, um für sich und die Mitmenschen das Beste zu tun! Und wenn nicht unbedingt für Fremde, dann doch für die Menschen, die man liebt.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video über die Mieterrechte wegen Geruchsbelästigung durch die Nachbarn könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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