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Im Arbeitsrecht ist der Arbeitnehmer grundsätzlich besser gestellt als der Arbeitgeber: er wird vor willkürlichen Kündigungen geschützt. Wer allerdings wie folgt handelt, darf mit der Entlassung rechnen. Wir zeigen Ihnen 10 Gründe für eine fristlose Kündigung auf!
Im vorliegenden Fall vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf ging es um eine junge Frau, die von ihrem Vater als Überraschung zum bestandenen, berufsbegleitenden Studium eine Woche Urlaub auf Mallorca geschenkt bekommen hatte. Eine schöne Idee – allerdings wurde der Arbeitgeber über den Spontanurlaub nicht informiert. Dies wurde erst zwei Stunden vor Arbeitsbeginn mit einer Entschuldigung vonseiten der Mitarbeiterin nachgeholt.
Als der Arbeitgeber jedoch forderte, dass sie am Arbeitsplatz erscheinen möge, antwortete diese am nächsten Tag, dass sie bereits auf Mallorca sei und der Aufforderung somit nicht nachkomme. Daraufhin wurde ihr fristlos gekündigt.
Auch wenn die junge Frau nicht mit Arglist handelte, war die Kündigung laut dem Arbeitsgericht wirksam. Sie hatte die Pflicht, zur Arbeit zu gehen und ihrer Tätigkeit nachzugehen, verletzt. In diesem Fall einigten sich die Parteien letztlich auf eine fristgerechte Kündigung und eine Abfindung – darauf können Sie aber nicht immer hoffen. Wer sich nicht an die Regeln des jeweiligen Betreibt hält, muss mit den Konsequenzen leben.
1. Arbeitsverweigerung
Wer die Arbeit verweigert, kann mit einer Kündigung rechnen. Hierbei ist die Missachtung der Weisungen des Arbeitgebers nicht ausreichend. Vielmehr muss der Mitarbeiter seine Arbeit konsequent verweigern.
2. Drohung mit Krankfeiern
Droht ein gesunder Arbeitnehmer seinem Chef mit vorsätzlichem Krankfeiern, um Urlaub zu bekommen, gibt dieser seinem Arbeitgeber einen Grund für eine außerordentliche Kündigung.
3. Beleidigung des Chefs
Man kann es sich bereits denken: wer seinen Chef beleidigt, stellt sich nicht unbedingt gut mit ihm. Schon die Entwürdigung des Vorgesetzten mit einem Emoticon in den sozialen Netzwerken kann das Risiko einer Kündigung bergen.
4. Nutzung des Arbeitsplatzes zu privaten Zwecken
Wenn die Firma die private Nutzung des Computers untersagt oder das Verschicken privater E-mails verbietet, hat man sich daran zu halten. Ein Verstoß rechtfertigt in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung – auch ohne Abmahnung!
5. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts kann die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu einer fristlosen Kündigung führen. Im konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter einer Kollegin auf den Hintern geschlagen und eine Abmahnung erhalten. Als er sich innerhalb eines Jahres weitere vier Mal sexuell über Kolleginnen äußerte, wurde er entlassen.
6. Diebstahl, Veruntreuung oder Betrug
Diebstahl, Veruntreuung oder Betrug des Arbeitgebers führen zu einer Abmahnung und können die fristlose Kündigung zur Folge haben. Wichtig hierbei ist, die Verhältnismäßigkeit zwischen Schwere der Tat und Kündigung zu beachten.
7. Unerlaubte Tätigkeit mit Konkurrenzunternehmen
Mitarbeiter, die ohne Absprache eine unerlaubte Tätigkeit für Konkurrenzunternehmen ausüben, riskieren die Kündigung.
8. Vortäuschen von Arbeitszeit
Grund für eine Entlassung kann ebenfalls das Austricksen der Stechuhr oder die Abstemplung durch einen Kollegen sein, um Arbeitszeit vorzutäuschen.
9. Mobbing am Arbeitsplatz
Chefs, die ihre Mitarbeiter mobben, dürfen mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung rechnen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video bezüglich der Anzahl der Abmahnungen bis zur Kündigung könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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