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Ein unangenehmes Thema: was passiert mit dem Kind im Ernstfall, also dem Tod der Eltern? Auch wenn man darüber nicht reden möchte, sollten Eltern ihrem Nachwuchs zuliebe vorsorgen. Momentan werden 80.000 Halb- und Vollwaisen in Deutschland gezählt. Es stellen sich viele Fragen, auf die Sie im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls eine Antwort wissen sollten.
Je nach dem, ob ein oder beide Elternteile sterben, erhält das Kind eine Halb- oder eine Vollwaisenrente. Ihnen steht zusätzlich das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr zu. Des Weiteren kann man das Kind über eine Lebensversicherung finanziell absichern. Dabei wird vom Alter des Kindes und den eigenen finanziellen Möglichkeiten abhängig gemacht, ob eine Risikolebensversicherung, eine Kapitallebensversicherung oder eine andere Lebensversicherung abgeschlossen werden und welche Versicherungssume sie betragen sollte. Lassen Sie sich hierfür umfassend beraten.
Die Großeltern haben ebenfalls eine Unterhaltspflicht. Die Summe hängt dabei von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit ab. Die Pflicht zur Unterhaltszahlung tragen lediglich die Großeltern – keine anderen Verwandten.
Zur Sicherung des Vermögens und einer guten Ausbildung sollte in der sogenannten Sorgerechtsverfügung eine Person vermerkt sein, die sich um die Vermögenssorge bis zur Volljährigkeit des Kindes kümmert. Diese Person übernimmt damit die Rolle des Testamentsvollstreckers und kümmert sich um das gesamte Vermögen des Kindes. Darunter fällt mitunter das Erbe, Immobilien und sonstiges Eigentum.
Stirbt ein Elternteil bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Rechtslage überwiegend klar. In diesem Fall bleibt das Sorgerecht weiterhin beim überlebenden Elternteil. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet, geschieden oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebten.
Schwieriger wird es, wenn beide Elternteile oder das Elternteil stirbt, welches das alleinige Sorgerecht hatte. Dabei ist zunächst offen, wer das Sorgerecht für den Nachwuchs erhält: einwirft nicht automatisch an den nächststehenden Verwandten oder Dieb Taufpaten weitergegeben. Heutzutage liegt die Rolle der Taufpaten lediglich im kirchlichen und spirituellen Bereich.
Vielmehr kann es dazu kommen, dass das Jugendamt oder Familiengericht einen Vormund für das verwaiste Kind bestimmen muss.
Um Ihrem Kind diese langwierigen Verfahren zur Bestimmung der Vormundschaft zu ersparen, sollten Sie eine Sorgerechtsverfügung verfassen. Sie stellt eine besondere Form des Testaments dar, in der Sie festlegen können, wer die Vormundschaft für das Kind in Ihrem Todesfall übernehmen soll. Dabei können Sie jemandem aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis zum Vormund wählen – volljährig, jedoch nicht zu alt, um die Vormundschaft noch bis zur Volljährigkeit des Kindes ausüben zu können. Sie haben auch die Wahl zu differenzieren und eine Person mit der Personensorge sowie eine Person mit der Vermögenssorge zu beauftragen.
Wichtig ist hierbei nur, dass Sie zunächst mit dieser Person über die Vormundschaft reden und sich Ihre Zustimmung einholen. Die Vormundschaft ist eine sehr ernst zu nehmende und verantwortungsvolle Aufgabe, die man nicht leichtfertig eingehen sollte.
Für die Sorgerechtsverfügung ist es ausreichend die zur Vormundschaft bestimmten Person schriftlich festzuhalten und das Dokument anschließend zu unterschreiben. Beachten Sie die Einhaltung bestimmter formaler Vorgaben. Diese sind identisch mit testamentarischen Formalia. Zur Aufbewahrung sollten Sie das Dokument dem Vormund, einem Notar oder dem Nachlassgericht hinterlegen.
Genauso wie Sie jemanden zur Vormundschaft bestimmen können, können Sie Personen auch ausschließen oder widersprechen, dass diese das Sorgerecht erhalten. Dennoch ist nicht garantiert, dass Gerichte diesen Vorgaben immer nachkommen. Das Familiengericht prüft jede Sorgerechtsverfügung genau und wägt ab, ob sie dem Kindeswohl entspricht. Sollten berechtigte Zweifel am Inhalt der Sorgerechtsverfügung bestehen, kommt das Gericht dem nicht nach.
Aus diesem Grund ist es von besonderer Bedeutung, Sorgerechtsverfügungen gut zu begründen, damit das Gericht die Entscheidung nachvollziehen kann. Lassen Sie sich hierfür von einem Rechtsanwalt für Familienrecht helfen.
Wir können Ihnen nur wärmstens empfehlen, eine Sorgerechtsverfügung zu verfassen. Im schlimmsten aller Fälle ist Ihr Nachwuchs finanziell abgesichert und hat einen verantwortungsvollen Menschen, der sich um ihn kümmert. Der Verlust der Eltern ist bereits genug Last für einen jungen Menschen. Sie haben damit die Chance, die gerichtliche Entscheidung zu beeinflussen und das Beste für Ihr Kind zu tun.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuellen Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Markus Mingers persönlich, was zu tun ist, wenn kein Unterhalt an das Kind gezahlt wird.
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