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Software-Update fehlt! München legt erstes manipuliertes Dieselauto still

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Bild: andrekoehn/ shutterstock.com
Bei insgesamt 41 Dieselautos fehlt das nötige Software-Update, um sie nach dem Abgasskandal weiterhin fahren zu dürfen. Jetzt wurde in München bereits der erste Wagen wegen fehlender Nachrüstung stillgelegt. Welche Bedeutung das für Dieselhalter in Zukunft haben wird und wie sich das bayrische Verkehrsministerium dazu äußert, erfahren Sie im Folgenden!
 

Die letzte Gnadenfrist zur Nachrüstung

 
Weil der Halter das Betrugsprogramms trotz Aufforderung in der einzuhaltenden Frist von 18 Monaten nicht hat austauschen lassen, wurde sein Diesel von der Stadt München stillgelegt. Die Münchener Zulassungsstelle ließ das noch bei 41 weiteren betroffenen Fahrzeugen anordnen. Grund hierfür ist, dass die Fahrer den Hinweis zur Nachrüstung ignorieren. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) gewährt ihnen noch eine letzte Gnadenfrist, um zu reagieren. Die Frist von 18 Monaten, um das Manipulationsprogramm entfernen zu lassen, läuft zur Zeit ab, sodass gegebenenfalls mit der Stilllegung von Dieselwagen gerechnet werden muss.
Doch wie soll die Zulassungsstelle wissen, wann mein Auto stillgelegt werden sollte, fragen Sie sich? Der Hersteller, der die Nachrüstung für das jeweilige Modell freigegeben hat, teilt der Behörde, dem Kraftfahrtbundesamt, mit, welche Fahrzeuge noch mit der alten Software unterwegs sind. Diese informiert die Zulassungsstellen, welche anschließend den Diesel aus dem Verkehr ziehen.
 

Welche Halter sind betroffen? Wie geht das KVR vor?

 
Das Kreisverwaltungsreferat wird folgendermaßen vorgehen: zunächst erhalten die Eigentümer eines betroffenen Diesels einen Brief, in welchem sie zur Nachrüstung innerhalb der Frist aufgefordert werden. Erfolgt dies nicht, wird Ihnen in einem zweiten Schreiben eine letzte Warnung ausgesprochen. Wird daraufhin wieder nicht reagiert, wird das Auto zwangsweise aus dem Verkehr gezogen. Zudem wird Ihnen der Fahrzeugschein entzogen und das Kennzeichen entstempelt. Es trifft somit die Halter, die trotz mehrfacher Aufforderungen durch den Hersteller nicht an der Rückrufaktion teilgenommen haben.
Aktuell geht es um die Autos, die mit TDI-Dieselmotoren der Reihe „EA 189“ des VW-Konzerns von 1,2 bis 2,0 Liter Hubraum aus den Baujahren 2009 bis 2014 ausgestattet sind. Vor eineinhalb Jahren wurde von VW ein entsprechende aktualisiertes Software-Update bereitgestellt. Es folgten Updates auch für weitere Motoren des Konzerns.
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.

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